Die kantonalen Bau- und Planungsdirektoren haben an ihrer Sitzung einen Systemwechsel abgelehnt. Dieser hätte Kantone und Gemeinden verpflichtet, lärmexponierte Liegenschaftsbesitzer mit einem jährlichen Lärm-Batzen zu entschädigen.
800'000 Wohnungen betroffen
Der Lärm-Batzen war ein Vorschlag des Bundes, um drohende Klagen von 19 Milliarden Franken abzufangen. Bund, Kantone und Gemeinden sind nämlich per Gesetz dazu verpflichtet, an exponierten Stellen Lärmschutzbauten zu errichten. Doch das ist nun nicht mehr fristgerecht zu schaffen.
Über 800'000 Wohnungen sind heute von übermässigem Strassen- und Schienenlärm betroffen. Die Bewohner haben ab 2015 die Möglichkeit, Lärmentschädigungsklagen einzureichen.
An das Szenario des Bundes von 19 Milliarden Franken glauben die Kantone nicht. «Das ist übertrieben und der absolute Worst Case – ich bin überzeugt, dass es anders läuft», sagt Jakob Stark, Präsident der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz.
Vorlage auf der Kippe
Überdies sei das System für die Kantone zu teuer: «Wir sehen darin eine riesige Bürokratie. Aufwand und Ertrag stehen nicht im Verhältnis.» In einem solchen System bestehe auch kein Anreiz mehr, Lärmsanierungen durchzuführen.
Ob Verkehrsministerin Doris Leuthard ihre Lärmentschädigungs-Vorlage nach dem klaren Nein der Kantone weiterverfolgt, ist fraglich. Für die betroffene Bevölkerung zeichnet sich weiterhin keine Lösung ab.