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Schweiz Kein Tiermehl trotz Mini-Risiko

Der letzte Fall von Rinderwahn BSE in der Schweiz liegt vier Jahre zurück, das Risiko gilt als «vernachlässigbar». Dennoch ist es weiter verboten, Nutztieren Tiermehl zu verfüttern.

Fertig mit Kalbshirn: Nur Tage nach dem ersten BSE-Fall in der Schweiz sind die sogenannten Risikomaterialien aus dem Menuplan gestrichen worden. Wenig später wurde verboten, Kühen, Schafen und Ziegen Tiermehl aus Schlachtabfällen zu verfüttern. Das war im Jahr 1990.

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Tiermehl als Futter für Nutztiere - das Verbot bleibt
aus Rendez-vous vom 21.07.2016. Bild: Keystone
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Vier Jahre nach dem letzten BSE-Fall gilt das Risiko der Tierseuche, die das Hirn zersetzt, als vernachlässigbar. Die Schweiz gehört wieder zu den sichersten Ländern. Ende letzten Jahres hat der Bund deshalb die Tierseuchen-Verordnung angepasst und die Liste jener Teile von toten Tieren gekürzt, die verbrannt werden müssen.

Nach wie vor gilt allerdings das komplette Verbot, Nutztieren Tiermehl zu verfüttern. Dies, obwohl sich der Bundesrat bereits vor Jahren eine gewisse Lockerung hätte vorstellen können – also Geflügeltiermehl ins Futter der Schweine zu geben, respektive Schweinetiermehl den Hähnchen und Truten zu verfüttern.

Klare Trennung der Produktion erforderlich

Die Branchenorganisation der Schweizer Fleischwirtschaft sähe das gerne, wie Direktor Heinrich Bucher sagt: «Wir würden es begrüssen, wenn Produkte, die nicht mehr für den menschlichen Konsum verwendet werden aber lebensmitteltauglich sind, zur Fütterung von Geflügel und Schweinen künftig wieder verwendet werden könnten.»

Beim zuständigen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen nennt Lukas Perler zwei Gründe, die dagegen sprechen: Zum einen sind die Tests nicht eindeutig, wenn Tiermehl auf die Inhalte untersucht wird. Zum anderen müsste die Herstellung von Tierfutter getrennt werden, so Perler, der die Abteilung Tierseuchenbekämpfung leitet.

Bei den Widerkäuern – Rindern, Schafen und Ziegen – könne es keine Lockerung geben, sagt Perler. In der Produktion müsste also klar zwischen Wiederkäuer- und Nicht-Widerkäuerfutter unterschieden werden. «Die heutigen Strukturen sehen diese Trennung aber nicht so absolut vor.»

Nachfrage für Delikatesse eingebrochen

Auch in der EU gibt es Diskussionen darüber, das Verbot schrittweise zu lockern. Die Kommission hat ihren Vorschlag im vergangenen Jahr präsentiert. Im Laufe dieses Jahres würde das Verbot teilweise fallen, hiess es damals. Doch die EU kämpft mit denselben Problemen, weiss Perler.

Derweil gilt Kalbshirn nach wie vor als Delikatesse. Doch in der Schweiz ist die Nachfrage laut der Branchenorganisation komplett zusammengebrochen.

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