Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) will kein zentrales Register für gefährliche Straftäter. «Die tragischen Ereignisse in der Westschweiz haben gezeigt, dass wir an einigen Orten vor allem Probleme in der Risikoeinschätzung haben», sagt der Zürcher Justizdirektor Martin Graf mit Blick auf die Fälle Adeline und Marie.
Konkret hätte etwa im Fall Adeline ein verurteilter Sexualstraftäter nie frei herumlaufen dürfen, noch dazu nur von einer jungen Frau begleitet. Nur: Diese Fehleinschätzung hätte ein zentrales Register nicht verhindert, so Graf.
«Wir bedauern diesen Entscheid»
Das Nein der Deutschschweizer verärgert die Westschweizer. «Wir bedauern diesen Entscheid», sagt der Generalsekretär der Westschweizer Polizeidirektorenkonferenz, Blaise Péquignot. Da entscheide sich das Parlament für ein nationales Register für Schwarzfahrer, während eines für Mörder und Vergewaltiger nicht möglich sein soll?
Sein Zürcher Kollege Martin Graf spricht von «gewissen Kulturunterschieden» zwischen der Deutsch- und der Westschweiz. «Aus der Sicht der Mehrheit der Justiz- und Polizeidirektoren hätte ein Register zur Folge gehabt, dass man eine Scheinsicherheit bekommt.» Denn die Straftäter, die nicht im Register verzeichnet wären, gälten automatisch als nicht gefährlich. Was nicht stimme, so Graf.
Geplant: Laufakten
Beim Strafvollzug gibt es also einen Röstigraben. Einig sind sich Deutsch- und Westschweizer dafür in einem anderen Punkt: Sie sind für Laufakten, also Dossiers mit Informationen über gefährliche Täter, die mit ihnen von Anstalt zu Anstalt wandern. Trotz Kulturunterschied bleibt es oberstes Ziel dies- und jenseits des Röstigrabens, das Risiko für Rückfälle gefährlicher Täter zu minimieren.