Es gibt auch in der Schweiz Elternpaare, die ein Kind lieber abtreiben würden, weil es nicht das gewünschte Geschlecht hat. Sie ist zwar selten, aber es gibt sie. Das bestätigt Daniel Surbek, Chefarzt an der Frauenklinik des Inselspitals Bern. «Die meisten Paare, die das betrifft, sind hauptsächlich Migranten. Sie haben einen anderen gesellschaftlichen und religiösen Hintergrund», sagt er.
Surbek macht klar: In der Schweiz ist Geschlechterselektion ethisch undenkbar. Und sie sei auch verboten, sagt die Chefärztin der Frauenklinik am Spitalzentrum Biel, Kirsten Stähler. Sie verweist auf das Bundesgesetz.
Drei Wochen Zeit?
Heute lässt sich das Geschlecht eines Kindes schon sehr früh bestimmen, in der 9. Woche, dank eines Bluttests, mit dem die Gesundheit des Embryos untersucht wird. In der Schweiz ist eine Abtreibung ohne Angabe von medizinischen Gründen bis zur 12. Woche erlaubt. Theoretisch könnten sich in diesen drei Wochen werdende Eltern also für eine Abtreibung aufgrund des Geschlechtes entscheiden. Und genau dagegen kämpft SP-Ständerätin Pascale Bruderer mit einer Motion, die zurzeit im Bundeshaus diskutiert wird. «Ich sehe es als Aufgabe der Politik, das Verbot der vorgeburtlichen Geschlechterselektion auch durchsetzungsfähig zu machen», sagt Pascale Bruderer.
Eltern sollen in jedem Fall erst nach der 12. Woche erfahren, ob es ein Mädchen oder Knabe wird, schlägt sie vor. Rückendeckung bekommt Bruderer von Surbek: «Es gibt aus meiner Sicht keinen vernünftigen Grund, wieso das Geschlecht vor der zwölften Woche den Eltern mitgeteilt werden müsste.»
Der Ständerat hat Bruderers Motion angenommen, in der Wintersession wird nun der Nationalrat darüber debattieren.