Der Verdacht gegen zwei Syrer, die im Zusammenhang mit der der Terrorwarnung in der Region Genf vom Dezember verhaftet wurden, hat sich nicht erhärtet. Dies teilt die Bundesanwaltschaft mit. Ein anderes Strafverfahren ist allerdings noch hängig.
Die beiden Syrer waren unter Verdacht geraten, als bei einer Strassenkontrolle im Zuge der erhöhten Terrorwarnstufe in ihrem Auto Sprengstoffspuren gefunden wurden. Die Bundesanwaltschaft eröffnete darauf ein Verfahren wegen Verstosses gegen das Verbot der Herstellung und Weiterverbreitung von Sprengstoffen« sowie gegen das Gesetz über das Verbot der Gruppierungen Al Kaida und IS. Die Beschuldigten gaben an, sie seien erst vor kurzem in die Schweiz gereist und hätten das Auto kürzlich gekauft.
Ausgereist und in Ausschaffungshaft
Einer der beiden Syrer habe die Schweiz bereits verlassen, schreibt die Bundesanwaltschaft. Der andere sei in Ausschaffungshaft genommen worden, weil er keine gültigen Ausweispapiere auf sich getragen habe.