Am 29. November gibt es keine eidgenössische Volksabstimmung. Der Bundesrat entspricht dem Wunsch der Kantone, auf einen Urnengang einen Monat nach den Nationalratswahlen zu verzichten. Volksabstimmungen in zeitlicher Nähe zu den eidgenössischen Wahlen unterlässt der Bundesrat bereits seit langem. Letztmals war ein Termin im Spätherbst des Wahljahres 1987 genutzt worden.
Wie der Bundesrat festhält, hatten in Vergangenheit auch die politischen Parteien auf die allzu grosse Belastung durch Wahl- und Abstimmungskämpfe hingewiesen. In der letzten Herbstsession forderte der Nationalrat zudem die Landesregierung auf, über Volksinitiativen nicht einen Monat nach den Wahlen abstimmen zu lassen.
Das nächste Blanko-Abstimmungsdatum ist somit der 28. Februar 2016. Welche Vorlagen dann allenfalls zur Abstimmung kommen, wird der Bundesrat später entscheiden.