Die Bezeichnungen «Absinth», «Fée verte» und «La Bleue» werden nicht als geschützte Herkunftsbezeichnung anerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat den lokalen Produzenten aus dem Neuenburger Val-de-Travers einen entsprechenden Eintrag verweigert. Ein Rekurs ans Bundesgericht ist noch möglich.
Gemäss dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellt der Name «Absinth» die Bezeichnung eines vom Herkunftsort unabhängigen Produktes dar. Ausserdem sei es den lokalen Produzenten nicht gelungen nachzuweisen, dass die Bezeichnungen «Fée verte» und «La Bleue» gleichbedeutend für Absinth wären.
Entscheidend war für die Richter auch, dass die 2007 durchgeführte Umfrage der lokalen Produzenten, mit dem sie ihr Gesuch untermauerten, unter verschiedenen Gesichtspunkten kritisierbar sei. So bringe nur ein relativ kleiner Anteil der Menschen in der Schweiz die drei Namensbezeichnungen für den Schnaps mit dem Val-de-Travers in Verbindung.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte über elf Rekurse zu entscheiden, die unter anderem von grossen Alkoholproduzenten aus anderen Regionen der Schweiz stammten.
«Grüne Fee» mit bewegter Geschichte
Der Absinth hat für das Neuenburger Val-de-Travers eine grosse wirtschaftliche Bedeutung und wird dort seit dem 18. Jahrhundert produziert. Zwischen 1910 und 2005 war das legendäre Getränk mit Anis-Geschmack in der Schweiz nach der Annahme einer Volksinitiative allerdings verboten.
Im Val-de-Travers werden heute wieder jedes Jahr über 120'000 Liter Absinth-Schnaps produziert und damit ein Umsatz von rund zehn Millionen Franken generiert.
Erst vor anderthalb Monaten wurde in Môtiers im Val-de-Travers ein Absinth-Museum eröffnet, das einen Einblick in die bewegte Geschichte der «Grünen Fee» und deren Geheimnisse ermöglicht. Das Museum befindet sich ausgerechnet im Gebäude des ehemaligen Bezirksgerichts, wo Polizei und Richter seinerzeit die Schwarzbrenner von Absinth zur Rechenschaft gezogen haben.