Es ist der erste völkerrechtlich bindende Vertrag, der den globalen Waffenhandel einschränken will. Schon bei der Ausarbeitung spielte die Schweiz eine aktive Rolle. Jetzt will sie auch bei der Umsetzung mithelfen.
Da das UNO-Waffenhandelsabkommen die Schweizer Rüstungsindustrie nicht gravierend einschränkt, regte sich kein grosser politischer Widerstand, als die Schweiz es 2013 unterschrieb. Es soll in erster Linie Rüstungslieferungen an bewaffnete Banden und Rebellentruppen verhindern sowie weltweit Transparenz schaffen.
Weniger streng als geplant
Die Vorschriften für Exporte in andere Staaten hingegen sind lockerer als ursprünglich geplant. So werden Waffenlieferungen an Regierungen, die Menschenrechte verletzen, nicht generell verboten. Untersagt sind sie bloss, wenn ein Land mit diesen Waffen Menschenrechte verletzt.
Somit dürfen auch weiterhin Kampfflugzeuge, Panzer oder Fliegerabwehrraketen etwa nach Saudi-Arabien, Pakistan und in andere Problemstaaten geliefert werden, da sie dieses Kriegsgerät ja nicht für die Niederschlagung von Demonstrationen oder für Folterzwecke einsetzen.
Dennoch betrachten Menschenrechtsorganisationen und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz IKRK das Waffenhandelsabkommen als grossen Fortschritt. Mit der Schweiz haben es nun 63 Länder unterzeichnet; auch die USA, der weltgrösste Waffenexporteur, wollen das tun, Russland oder China hingegen vorläufig nicht.
Gerangel um Sitz der Kontrollbehörde
Die Schweiz hatte gute Gründe, dem Abkommen rasch beizutreten: Zum einen ist sie das ihrer Aufgabe als Hüterin der Genfer Konventionen, also des humanitären Völkerrechts schuldig. Zum andern verbessert sie damit ihre Position im Gerangel um den Sitz des Sekretariats, das die Einhaltung des Abkommens kontrollieren soll. Die Chancen von Genf sind intakt, doch gelaufen ist das Rennen nicht. Die UNO will noch dieses Jahr entscheiden.