Ende 2011 war der Ärztestopp ausgelaufen. In der Folge gab es vor allem in städtischen und grenznahen Kantonen eine Flut von Gesuchen für Praxisbewilligungen. Die Bundesrat will aus diesem Grund den Kantonen erneut ermöglichen, die Zulassung von Spezialärzten zu begrenzen.
Die Gesundheitskommission des Ständerats hat dem Vorhaben in einem zweiten Anlauf grünes Licht gegeben. Sie sprach sich mit sechs zu fünf Stimmen bei zwei Enthaltungen für die Regulierung aus.
Risiko Personenfreizügigkeit
Auch der Nationalrat hatte dem Zulassungsstopp zuvor zugestimmt, lockerte allerdings die Bestimmungen: Ärzte, die sich in der Schweiz während mindestens fünf Jahren weitergebildet haben, sollen demnach von dem Stopp nicht betroffen sein.
Die Kommission des Ständerats empfiehlt jedoch ihrem Rat, diese Ausnahme zu streichen. Die Begründung: Mit der Ausnahme könnte das Personenfreizügigkeitsabkommen verletzt werden. Die Kommission lehnt zudem die Verfallsfrist von Zulassungen ab. Der Nationalrat hatte dies gefordert.
Stopp frühestens ab 1. Juli
Der Ständerat wird sich in der Sommersession erneut mit dem Thema befassen. Der Bundesrat wollte den Ärztestopp ursprünglich bereits im April in Kraft setzen. Weil sich die Beratungen im Parlament verzögerten, war dies jedoch nicht möglich. Die Ständeratskommission schlägt nun eine dringliche Inkraftsetzung auf den 1. Juli vor.