Der Bundesrat hat eine Änderung der obligatorischen Krankenversicherung abgelehnt. Die Gesundheitskommissionen beider Räte wollen dagegen einen Wechsel bei der medizinischen Notversorgung wegen Alkoholvergiftung. Wer zu viel trinkt und deshalb ins Spital oder in die Ausnüchterungszelle muss, soll nach dem Willen der Parlamentarier künftig selber dafür aufkommen.
Eigenes Verschulden sei aber heute kein Kriterium dafür, ob die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten übernehme oder nicht, teilte die Regierung mit. «Eine Ausnahme bei übermässigem Alkoholkonsum käme einem Systemwechsel gleich und wäre mit dem Verfassungsgrundsatz der Rechtsgleichheit schwer vereinbar.»
Weiter befürchtet der Bundesrat, dass sich insbesondere Jugendliche und Personen aus bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen spät oder gar nicht in Behandlung begeben könnten, wenn sie die Kosten selbst tragen müssen.