Der Bundesrat heisst die Europarats-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) gut.
Verschiedene Formen von Gewalt, unter denen namentlich Frauen leiden, werden gemäss dem Abkommen für strafbar erklärt: physische und psychische Gewalt, sexuelle Gewalt, Stalking, Zwangsheirat und die Verstümmelung weiblicher Genitalien.
Offene Punkte
Für die Umsetzung der Istanbul-Konvention müssten einzelne Punkte in der Gesetzgebung auf Bundesebene und in den Kantonen noch vertieft geprüft werden, schreibt das Bundesamt für Justiz. Dazu gehören namentlich die Strafbarkeit von Personen, die einen Mann oder eine Frau zum Zweck einer erzwungenen Heirat ins Ausland locken oder die Strafbarkeit für Gehilfenschaft bei Tätlichkeiten gegen Frauen.
Der Bundesrat entschied, die Istanbul-Konvention in Kürze zu unterzeichnen. Zur Ratifizierung hat aber das Parlament das letzte Wort.