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Schweiz Krankenkassen passen Leistungskatalog an

Der Bund hat entschieden: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet künftig neue Methoden zur Abklärung von Demenz und Prostatakrebs. Auch Brillen- und Kontaktlinsenträger profitieren – allerdings nur, wenn sie unter 18 Jahre alt sind.

Alte Person in Gang stehend. Pflegerin stützt die Person.
Legende: Wer unter 80 Jahre alt ist und an schweren Demenzsymptomen leidet, wird von der Krankenkasse finanziell entlastet. Keystone

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung muss neue Methoden zur Abklärung von Demenzerkrankungen und Prostatakrebs bezahlen. Definitiv 180 Franken gibt es für Brillen und Kontaktlinsen – wenn auch nur für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr. Das hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) entschieden. Die Befristung der Beiträge an Brillen und Kontaktlinsen wurde aufgehoben. Diese bestand seit Juli 2012.

Schwere Demenz als Voraussetzung

Die Untersuchung einer Demenzerkrankung mit einem radioaktiven Arzneimittel (Flourdesoxyglucose) und der Positronen-Emissions-Tomographie (PET) wird bei Patienten von der Krankenpflegeversicherung vergütet. Die Person muss allerdings jünger als 80 Jahre alt sein. Voraussetzung sind schwere, dauerhafte Symptome, bei denen die üblichen Untersuchungen zu keiner Diagnose geführt haben.

Bei Prostatakrebs werden PET-Untersuchungen mit einem radioaktiven Mittel (18F-Fluorocholin) vorerst nur befristet bezahlt. Damit kann nach einer Operation oder einer Bestrahlung abgeklärt werden, ob an den behandelten Stellen wieder Tumore wachsen

Neben diesen Änderungen sind eine Reihe weiterer Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung, der Mittel- und Gegenständeliste sowie der Analysenliste vorgenommen worden.

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