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Schweiz Kreis kritisiert Strassburg im Fall Perincek

Der Historiker Georg Kreis findet deutliche Worte zur Rüge aus Strassburg gegen die Schweiz im Fall des Genozid-Leugners Perincek. Die Richter seien nicht auf der Höhe ihrer Aufgabe gewesen, denn sie hätten die gesellschaftspolitische Dimension ausgeblendet, kritisiert er gegenüber SRF.

Das Urteil der kleinen Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs sei «sonderbar», stellt der Historiker Georg Kreis fest: «Es geht fraglos um eine sehr komplexe Frage. Meines Erachtens waren aber die Richter nicht auf der Höhe ihrer Aufgabe.»

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Kreis betont, dass eine Kollision unausweichlich ist, wenn die freie Meinungsäusserung gegen den Schutz vor diffamierendem Leugnen eines Massenmords oder Genozids gestellt werde: «Würde man sich aber ausschliesslich auf die Meinungsfreiheit beziehen, könnte ein grosser Teil von Verleumdungen gar nicht mehr als strafbar eingestuft werden.»

Kreis: Offenkundige Absichten von Perincek

Im konkreten Fall hätte die Strassburger Kammer laut Kreis erkennen müssen, dass Perincek für politische Polemik in die Schweiz gereist war: «Perincek wollte schauen, wie weit er in der Provokation der Armenier und des Schweizer Rechtssystems gehen kann.»

Genugtuung in der Türkei

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In der Türkei berichteten die Medien mit Befriedigung über das Urteil, wie Journalist Thomas Seibert sagt. Das Land versucht seit Jahren, eine breite Anerkennung des Genozids zu verhindern – mit ähnlichen Argumenten wie jetzt Strassburg anbringt: Mangels Konsens und wegen laufender Diskussion dürfe freie Meinungsäusserung nicht verboten werden.

Der Auftritt habe denn auch zur Verschärfung des latenten Gegensatzes zwischen nationalen Türken und Armeniern beigetragen. Von beiden Gemeinschaften lebten Menschen in der Schweiz. Es sei wohl kaum im Interesse der Schweiz, Brandstifter zu schützen. «Da geht es dann nicht mehr um Meinungsfreiheit», betont Kreis.

Diffamierungsschutz bei Rassismus in Gefahr

Laut Kreis geht es hier nicht primär um eine historische Frage, sondern um Fragen der aktuellen Politik. Entsprechend müssten bei der Beurteilung eines solchen Falles auch die gesellschaftspolitischen Prinzipien berücksichtigt werden. «Das scheint die kleine Kammer von Strassburg in diesem Fall gerade nicht gemacht zu haben.»

Kreis, der bis Ende 2011 Präsident der eidgenössischen Kommission gegen Rassismus war, begrüsst denn auch, dass die Schweiz bei der grossen Kammer appellieren wird. Aus rechtlichen Gründen, damit man sich vertieft mit der Problematik auseinandersetze. Aber auch aus gesellschaftspolitischen Gründen dürfe ein Urteil nicht einfach akzeptiert werden, das den Diffamierungsschutz bei Rassismus in Frage stelle.

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