Bei den neuen Regeln für die Einbürgerung zeichnet sich zwischen den eidgenössischen Räten keine Einigung ab. Auch in der dritten Runde hält die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-NR) an den Beschlüssen der grossen Kammer fest. Das Gesetz droht damit im Parlament zu scheitern.
Einig sind sich die Räte zwar darüber, dass in Zukunft eine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) Voraussetzung für den roten Pass sein soll. Der Nationalrat will die Hürden aber höher setzen als der Ständerat. Dabei dürfte es auch bleiben: Mit 16 zu 8 Stimmen hält die SPK-NR daran fest, dass die minimale Aufenthaltsdauer 10 und nicht nur 8 Jahre betragen muss.
Einigung rückt in weite Ferne
Auch in anderen umstrittenen Fragen ist kein Kompromiss in Sicht, wie die Parlamentsdienste mitteilten: So will die SPK-NR weiterhin die Aufenthaltsjahre zwischen dem 5. und 15. Lebensjahr doppelt zählen, während sich der Ständerat bereits zweimal für die Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr ausgesprochen hat.
Auch soll nach dem Willen der SPK-NR die vorläufige Aufnahme nicht angerechnet werden. Die Differenzen zwischen den beiden Räten betreffen zentrale Punkte der Revision. Eine Einigung der beiden Kammern beim Bürgerrechtsgesetz könnte damit schwierig werden, wie die Parlamentsdienste in ihrer Mitteilung feststellten.