Obwohl die Schweiz Zugeständnisse gemacht hat, ist die OECD nicht zufrieden. Die Schweiz erfülle die gesetzlichen Voraussetzungen für den Informationsaustausch in Steuersachen immer noch nicht, sagt der OECD-Steuerchef Pascal Saint-Amans. «Der rechtliche Rahmen ist nicht vorhanden. Das heisst, die Schweiz kann per Gesetz keine Informationen austauschen.»
Zugeständnisse reichen nicht
120 Staaten, darunter auch die Schweiz, hatten sich vor einigen Jahren darauf verständigt, auf Anfrage Amtshilfe in Steuerfragen zu leisten. Die OECD überprüft regelmässig, wie weit die Staaten bei der Umsetzung dieses Versprechens gekommen sind. Während die meisten Staaten inzwischen Fortschritte gemacht hätten, komme die Schweiz nicht recht voran, kritisiert die OECD.
Nach der jüngsten Überprüfung steht die Schweiz damit auf einer Stufe mit exotischen Staaten wie Vanuatu oder Panama. Dies, obwohl die Schweiz der OECD entgegengekommen ist. So hat der Bundesrat vor kurzem angekündigt, betroffene Bankkunden bei Amtshilfeverfahren künftig nicht mehr vorab zu informieren. Das seien zwar Fortschritte, sagte Saint-Amans, aber die einschlägigen Gesetze seien eben noch nicht in Kraft. Nur das zähle.
Ungleiche Messlatte angesetzt
Unabhängige Beobachter wie das Tax Justice Network kritisieren die strenge Haltung. Die OECD messe mit unterschiedlichen Ellen. In Grossbritannien zum Beispiel seien bestimmte Bedingungen genauso wenig erfüllt wie in der Schweiz. Trotzdem bekomme das Land gute Noten. Die Nicht-Regierungs-Organisation vermutet, dass die OECD bei wichtigen Ländern wie den G20-Mitgliedern weniger genau hinschaut als bei anderen.