Die zollfreie Höchstmenge beim Wein soll von 2 auf 20 Liter pro Tag und Person angehoben werden. Dies schlägt die eidgenössische Zollverwaltung (EZV) vor. Für jeden Liter über der Freigrenze sollen künftig 2 Franken Zoll anfallen. Momentan wird jeder Liter über der Freigrenze mit 60 Rappen verzollt. Ab dem 22. Liter kostet es den Reisenden 3 Franken pro Liter.
Betroffen sind «gegorene alkoholische Getränke bis 18 Volumenprozente». Die neue Zollverordnung soll ab 1. Januar 2014 gelten. Dadurch soll der Verwaltungsaufwand verringert werden. Die Vorschläge der Zollverwaltung gehen nun in die Vernehmlassung. Am Schluss entscheidet der Bundesrat.
Export nicht betroffen
Die Winzer wurden dazu nicht befragt. Der Winzer und Genfer CVP-Nationalrat Luc Barthassat zeigt sich deswegen wenig erfreut: «Die Art und Weise wie die verantwortliche Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf mitten im politischen Sommerloch vorgeht, passt uns gar nicht. Das fördert kaum Vertrauen. Wir fühlen uns in gewisser Weise verraten.»
Was den Export von Wein anbelangt, dort soll sich nichts ändern. Ein weiterer Punkt mit dem die Winzer nicht einverstanden sind.
Auch der Detailhandel kritisiert die Pläne. Denner beispielsweise ist der Meinung, dass «eine Erhöhung der Freimenge zusätzliche Anreize für Auslandeinkäufe schafft». Diese Ängste teilt EZV-Sprecher Walter Pavel nicht: «Es hat sich gezeigt, dass der Einkaufstourismus durch ganz andere Faktoren beeinflusst wird, zum Beispiel dem Wechselkurs oder dem Preisniveau im Ausland. Aber sicher nicht durch die sogenannte Steuerfreigrenze.»