Bis am Dienstag hätte der Bund entlang der Nationalstrassen alle geplanten Lärmschutzmassnahmen umsetzen sollen. Geschafft hat er dies aber erst auf insgesamt 1650 Kilometern Autobahn. Die restlichen 220 Kilometer werden in den nächsten Jahren saniert.
Die Kosten für die bereits getätigten Lärmschutzmassnahmen belaufen sich auf 2,8 Milliarden Franken, wie das Bundesamt für Strassen (Astra) mitteilte. Bislang seien 90 Prozent des Autobahnnetzes saniert worden.
Verfahren sind der Grund für Verzögerungen
Die restlichen 220 Kilometer wird das Astra in den kommenden Jahren sanieren – 140 Kilometer bis 2018. Für diese Streckenabschnitte will das Astra nun prioritär Lärmschutzprojekte ausarbeiten. Es hat sich zum Ziel gesetzt, die meisten Pläne bis Ende 2015 öffentlich aufzulegen.
Grund für die Verzögerungen sind lange Verfahren von der öffentlichen Auflage bis hin zur Durchführung. Manchmal müssen auch Gerichte darüber befinden. Zudem werden gemäss Astra Baumassnahmen wenn möglich koordiniert, damit es nicht zu viele Baustellen gibt.
Was genau der Ablauf der Frist und das nicht erreichte Ziel bedeuten, ist nicht ganz klar. Laut Stéphanie Bartholdi vom Hauseigentümerverband (HEV) können betroffene Hauseigentümer entlang der nicht fristgerecht lärmsanierten Strecken nun rechtliche Schritte prüfen.
Lärmschutz wird zur Daueraufgabe
Das Bundesamt nutzte die Gelegenheit aufzuzeigen, was der Bund bezüglich des Lärmschutzes unternommen hat, seit er Bauherr und Betreiber der Schweizer Autobahnen ist. So hat er in den vergangenen sieben Jahren zunächst eine einheitliche Berechnungsmethodik zur Lärmerhebung erarbeitet.
Nach der Analyse des gesamten Nationalstrassennetzes erstellte er ein Lärmkataster. Parallel dazu wurden bereits Lärmschutzmassnahmen projektiert und realisiert. Dabei ging es um lärmarme Beläge, Schallschutzwände oder Überdeckungen der Autobahn.
Künftig finanziert diese Massnahmen der NAF-Fonds
Doch weil der Verkehr immer weiter zunimmt, wird der Lärmschutz zur teuren Daueraufgabe. Das bedeutet, dass auch auf bereits sanierten Strecken zusätzliche Massnahmen nötig sind. Das Astra schätzt, dass diese Daueraufgabe bis ins Jahr 2030 zusätzlich rund 1,3 Milliarden Franken kosten wird.
Derzeit werden die Lärmschutzmassnahmen aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV), der so genannten Strassenkasse finanziert. Kommt der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF), so werden die Lärmschutzmassnahmen künftig aus diesem Topf bezahlt.