Leihmutterschaft oder nicht? Für Schweizer Paare ist der Fall klar – geht es nach dem Willen des Bundesrats: Er will dies nicht erlauben und sieht keinen Anlass, eine Lockerung des Verbots zu prüfen.
Die Gründe für das geltende Verbot seien auch heute noch gültig – trotz Entwicklungen in Gesellschaft und Medizin. Dies schreibt der Bundesrat in der Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss.
Beispiel Grossbritannien
Es gehe um den Schutz der Würde der Leihmutter sowie des werdenden Kindes und um das Kindeswohl. Dieser Schutz könne kaum gewährleistet werden – nicht nur bei bezahlter Leihmutterschaft, sondern auch bei unentgeltlicher, hält der Bundesrat fest.
Er zweifelt auch daran, dass weniger Leihmutterschaften im Ausland in Anspruch genommen würden, wenn dies in der Schweiz erlaubt wäre. Der Bundesrat verwies in diesem Zusammenhang auf Grossbritannien. Dort ist der Gang ins Ausland erlaubt. Trotzdem: Eine Zunahme der Auslandsfälle wurde nicht festgestellt.
St. Galler Urteil und Fall in Australien
Erkundigt hatte sich die Zürcher Nationalrätin Jacqueline Fehr (SP/ZH). Zum einen hatte sie ein Gerichtsurteil dazu veranlasst: Das St. Galler Verwaltungsgericht hat vor kurzem zwei homosexuelle Männer als Väter eines Kindes anerkannt. Das Baby war in den USA von einer Leihmutter ausgetragen worden. Das Bundesamt für Justiz hat das Urteil angefochten.
Zum anderen beunruhigte Fehr der Fall des australischen Paares. Diese hatte ein Kind mit dem Down Syndrom bei der Leihmutter zurückgelassen und nur dessen Zwilling akzeptiert.
Armut von Frauen ausnützen
Leihmutterschaften würden komplexe Fragen zum Kindeswohl und zur Würde der Frauen aufwerfen, stellte Fehr fest. Die heutige Regelung erlaube es Paaren aus wohlhabenden Ländern, die Armut von Frauen in anderen Ländern auszunützen. Die SP-Nationalrätin fragte, ob der Bundesrat bereit sei, die Zulassung von Leihmutterschaften im Inland ohne Bezahlung zu prüfen.
In seiner Antwort stützt sich der Bundesrat auch auf eine Stellungnahme der Nationalen Ethikkommission. Diese bezweifelt, dass es möglich ist, annehmbare Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen Beteiligten einen angemessenen Schutz gewährleisten. Nur eine Minderheit der Kommission möchte die Leihmutterschaft deshalb zulassen.