Bisher habe sich die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen vor allem auf gesetzeswidrige Werbeanrufe, Adressbuchschwindel und Kaffeefahrten konzentriert. Das sagte Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), vor Medien in Bern.
Durch das neue Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) würden solche Praktiken strenger reguliert. Rund 80 Prozent der Beschwerden betrafen laut Stalder unerwünschte Werbeanrufe.
Dabei versuchten Firmen Personen am Telefon etwas zu verkaufen, obschon diese mit einem Stern im Telefonbuch angegeben hatten, dass sie keine Werbeanrufe wünschen. Diese Praxis ist seit April verboten.
Stärkeres Engagement des Bundes gefordert
Mit dem neuen Gesetz haben der Bund sowie Konsumentenschutzorganisationen das Recht, Klage gegen Firmen wegen unlauteren Praktiken einzureichen. Laut Stalder haben die Konsumentenschützer in rund 50 Fällen von diesem Recht Gebrauch gemacht.
Noch gebe es aber keine konkreten Ergebnisse. Stalder fordert, dass der Bund stärker gegen unlautere Praktiken vorgeht. Nach ihrer Ansicht legt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) noch zu wenig Entschlossenheit an den Tag.