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Gentest mit einem Wattestäbchen
Legende: Lifestyle-Gentests: Welche Daten verwerten die Labors? Keystone

Schweiz Lifestyle-Gentests sind in der Schweiz kaum reguliert

Es gibt DNA-Tests, die zeigen, ob jemand zu Haarausfall neigt, zu Nikotinabhängigkeit oder zu feuchtem Ohrenschmalz. Jetzt will der Bundesrat diesen Graubereich gesetzlich regeln – allerdings nicht besonders streng.

Möchten Sie wissen, ob Sie eher zu Nikotinabhängigkeit neigen als andere? Oder ob sie als Mann später einmal eine Glatze bekommen? Auf solche Fragen können Gentests Antworten geben. In der Schweiz bewegten sich die Anbieter solcher Lifestyle-Gentests bislang in einem Graubereich.

Der Bundesrat schlägt nun vor, dass Schweizer Labors solche Lifestyle-Gentests frei im Internet an Erwachsene verkaufen dürfen, ohne ärztliche Aufsicht. Also etwa auch Gentests zur Muskelleistung, zu Sommersprossen oder, leicht abwegiger: Gentests, die Auskunft geben, welcher Ohrenschmalz-Typ man ist.

Im Unterschied zu Gentests, die Krankheiten bestimmen, sei ein Sommersprossen-Test harmlos, erklärt Andrea Arz de Falco vom Bundesamt für Gesundheit. Hier brauche es für die Labors daher auch keine speziellen Auflagen: «Man geht davon aus, dass mit diesen Daten eigentlich kein Missbrauch betrieben werden kann.»

Patienten- und Konsumentenschutz zweifelt

Da hat Margrit Kessler von der Stiftung Patientenschutz allerdings ihre Zweifel. Das Testlabor könne eben viel mehr klären als die eher nebensächliche Frage, ob jemand zu feuchtem oder trockenem Ohrenschmalz neigt. «Es können auch Erkrankungen festgestellt werden. Wie geht man dann vor? Wollen die Leute das wissen oder nicht? Das muss rechtlich geregelt werden.»

Aus den Geninformationen könnten die Labors Kapital schlagen, sagt Sara Stalder von der Stiftung für Konsumentenschutz. «Es ist sehr lukrativ, solche Daten weiterzuverkaufen. Man muss sich im Klaren sein, dass man eigentlich nur Informationslieferant ist, wenn man bei solchen Tests mitmacht.» Vor allem, wenn man die Tests im Internet bei ausländischen Anbietern kaufe.

Den Markt in der Schweiz soll jetzt also ein Gesetz regeln. Das ist immerhin ein Anfang – aber nicht mehr als das, sind sich die Patienten- und die Konsumentenschützerin einig.

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