Wenn ab nächstem Jahr eine politisch exponierte Person, kurz PEP, ein Konto eröffnet, so greifen bereits bei so einem einfachen Akt die neuen Vorschriften gegen die Geldwäscherei. Alexander Karrer, Leiter Multilaterales beim Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen (SIF), erklärt: «Das heisst, neu muss die Eröffnung eines Kontos von der Direktion der Bank genehmigt werden.»
Karrer betont, dass für die PEP aus der Schweiz keine erhöhte Sorgfaltspflicht gelte. Sie werden also nicht auf die gleiche Stufe gestellt wie ein Diktator und dessen Familienmitglieder, die hierzulande ein Konto eröffnen wollen.
Schweizer PEP meist in tiefster Risikoklasse
Stellen die Banken bei der Überprüfung der politisch exponierten Person aus der Schweiz jedoch fest, dass diese enge geschäftliche Beziehungen mit Personen aus heiklen Ländern pflegt, werden die Geldflüsse genauer untersucht, genau wie bei normalen Kunden auch. Ziel der neuen Verordnung ist, dass auch PEP aus der Schweiz keine Geldwäscherei betreiben oder dafür missbraucht werden.
Damit die Banken wissen, dass sie es mit einer PEP aus dem Ausland zu tun haben, kaufen sie für viel Geld entsprechende Namenslisten bei spezialisierten Unternehmen. Auch die PEP aus der Schweiz dürften schon bald auf diesen Listen landen. Allerdings werden wohl die meisten in der tiefsten Risikoklasse aufgeführt werden.
Dass nun auch Schweizer Politiker, Richter und Chefs von staatsnahen Betrieben als politisch exponierte Personen eingestuft werden, hat einen einfachen Grund, sagt Karrer vom SIF: «Damit setzt die Schweiz die revidierten Empfehlungen der Financial Action Task Force um. Das ist das internationale Gremium, das die Standards zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung verfasst.» Die Empfehlungen der FATF werden von 34 Staaten umgesetzt. Sie sind fast alle OECD-Mitglieder, verfügen mehrheitlich über eine starke Wirtschaft und einen entsprechenden Finanzsektor.