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Ein Arzt und eine Patientin unterhalten sich im Stehen hinter einer Tür mit einem Schild «Sprechzimmer 1».
Legende: Was der Patient dem Arzt erzählt, unterliegt heute der Schweigepflicht. Egal ob Häftling oder nicht. Keystone

Schweiz Lockerung des Arztgeheimnisses «unnötig und gefährlich»

In den Kantonen Wallis und Genf wird derzeit über eine Lockerung des Arztgeheimnisses diskutiert. Die Frage ist, ob Ärzte über die Gefährlichkeit von Straftätern Auskunft geben müssen. Hintergrund ist die Tötung einer Sozialtherapeutin durch einen Gefangenen im Kanton Genf im letzten Herbst.

Der Fall Adeline wühlte die Schweiz auf. Ein vorbestrafter Gewalttäter soll die Sozialtherapeutin während eines begleiteten Ausgangs getötet haben. Als Folge davon soll nun in den Kantonen Genf und Wallis das Arztgeheimnis gelockert werden.

Die beiden Gesetzesentwürfe sehen vor, dass Ärzte, die Gefangene betreuen, den Behörden Auskunft über die Gefährlichkeit ihrer Patienten geben müssen. Die Meldepflicht sei unnötig und gefährlich, finden die Ärzteverbindung FMH und die Akademie der medizinischen Wissenschaften SAMW.

Ausnahmen schon heute möglich

Schon heute könnten Ärzte in Ausnahmefällen beantragen, vom Arztgeheimnis entbunden zu werden, argumentieren sie. Ausserdem sei das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient absolut notwendig für die Wirksamkeit einer Therapie.

Die Ärzteorganisationen befürchten einen Dominoeffekt: Wenn das Arztgeheimnis für Straftäter gelockert werde, könnten später andere Meldepflichten folgen. Befürchtet wird zum Beispiel, dass Behörden, Arbeitgeber oder Sozialhilfe-Institutionen auch Informationen über Patienten mit bestimmten Krankheiten verlangen könnten.

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