Der Fall Adeline wühlte die Schweiz auf. Ein vorbestrafter Gewalttäter soll die Sozialtherapeutin während eines begleiteten Ausgangs getötet haben. Als Folge davon soll nun in den Kantonen Genf und Wallis das Arztgeheimnis gelockert werden.
Die beiden Gesetzesentwürfe sehen vor, dass Ärzte, die Gefangene betreuen, den Behörden Auskunft über die Gefährlichkeit ihrer Patienten geben müssen. Die Meldepflicht sei unnötig und gefährlich, finden die Ärzteverbindung FMH und die Akademie der medizinischen Wissenschaften SAMW.
Ausnahmen schon heute möglich
Schon heute könnten Ärzte in Ausnahmefällen beantragen, vom Arztgeheimnis entbunden zu werden, argumentieren sie. Ausserdem sei das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient absolut notwendig für die Wirksamkeit einer Therapie.
Die Ärzteorganisationen befürchten einen Dominoeffekt: Wenn das Arztgeheimnis für Straftäter gelockert werde, könnten später andere Meldepflichten folgen. Befürchtet wird zum Beispiel, dass Behörden, Arbeitgeber oder Sozialhilfe-Institutionen auch Informationen über Patienten mit bestimmten Krankheiten verlangen könnten.