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Schweiz Lucies Mörder wehrt sich gegen lebenslängliche Verwahrung

Die Verteidigung des Mörders des Au-pair-Mädchens Lucie will gegen das Urteil des Obergerichts Beschwerde erheben. Nun muss sich das Bundesgericht erstmals mit lebenslänglicher Verwahrung befassen.

Lebenslängliche Verwahrung

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Das Bundesgericht hat erstmals Rechtsbegriffe wie «dauerhaft nicht therapierbar» zu klären.

Die Nichttherapierbarkeit ist eine Voraussetzung für eine lebenslängliche Verwahrung. Das Obergericht definierte die Begriffe «dauerhaft» und «langfristig» mit mindestens 15 Jahren. Das Gericht stützte sich auf Aussagen von zwei psychiatrischen Gutachtern.

Ein Bild der damals 16jährigen
Legende: Die Familie und Angehörige trauerten 2009 um Lucie: Ein Bild der damals 16jährigen. Keystone

Das Bundesgericht muss sich nun mit der Frage befassen, ob der rechtskräftig verurteilte Mörder des Au-pair-Mädchens Lucie lebenslänglich verwahrt wird.

Der amtliche Pflichtverteidiger des Mörders teilte mit, er werde definitiv im Namen seines Klienten gegen das Urteil des Obergerichts beim Bundesgericht Beschwerde führen.

Das Obergericht hatte den Mann im Oktober zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt. Damit verschärfte die zweite Instanz das Urteil des Bezirksgerichtes Baden.

Neben einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe hatte das Bezirksgericht den Schweizer lediglich zu einer ordentlichen Verwahrung verurteilt. Dagegen reichten der Staatsanwalt und Privatkläger Berufung ein. Die Verteidigung hatte das Urteil akzeptiert.

Brutaler Mord

Der arbeitslose und drogenabhängige Koch hatte die 16jährige Freiburgerin 2009 in Zürich mit dem Versprechen geködert, Modelaufnahmen von ihr zu machen. Am 4. März 2009 brachte er das Mädchen in seiner Wohnung in Rieden bei Baden (AG) um.

 

An der Leiche wurden auch Urin- und Spermaspuren gefunden. Gemäss Obergericht spielten sexuelle Handlungen beim Tötungsdelikt mit. Es verurteilte den Mörder auch wegen Störung der Totenruhe.

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