Die Mängel beim Genfer Amt für Straf- und Massnahmenvollzug (Sapem) waren bereits seit 2010 bekannt. Die kantonale Finanzinspektion (ICF) hatte sie bei einer Überprüfung aufgedeckt. Mängel, die Mitte September zum Tod einer Genfer Sozialtherapeutin geführt haben.
In dem vertraulichen Bericht der ICF wurden unter anderem die internen Kontrollen untersucht. Von den zehn Beobachtungen werden sieben als gravierend eingestuft, schreibt die «Tribune de Genève».
Unter den festgestellten Mängeln befinden sich auch die Abläufe bei der Gewährung von Freigängen für die Gefangenen. Die Vorschriften des Amts zuhanden der Gefängnisse seien nicht mehr auf dem neusten Stand – hielt die Finanzinspektion 2010 fest. Zudem: Das Strafvollzugsamt nehme keine Oberaufsichtsfunktion wahr.
Forderung nach klaren Regeln bereits 2010
Die Finanzinspektion empfahl dem Amt damals, klare Regeln aufzustellen, damit die Gefängnisdirektoren die an sie delegierten Kompetenzen korrekt umsetzen. Diese Empfehlung sei bis Ende 2010 umzusetzen.
Beim Strafvollzug ortete die Finanzinspektion unklare Verantwortlichkeiten. Dadurch bestehe die Gefahr, dass bestimmte Aufgaben gar nicht oder dann doppelt wahrgenommen würden.
Regierung wurde informiert
Der Bericht ging damals an drei Mitglieder der Genfer Regierung sowie an die Präsidenten von zwei Parlamentskommissionen. Staatsrätin Isabel Rochat wollte sich auf Anfrage nicht zum Bericht äussern. Sie verwies dabei auf die vom ehemaligen Genfer Staatsrat Bernard Ziegler geführte Administrativuntersuchung, die derzeit läuft.
Ein erster Bericht von Ziegler, der am 9. Oktober veröffentlicht wurde, rückte die Genfer Strafbehörden in ein schlechtes Licht. Verfahrenswege und Gesetze seien nicht eingehalten worden. Die Genfer Regierung räumte Fehler ein.