SRF News: Die Nationale Kommission zur Verhinderung von Folter sagt, verurteilte Jugendliche sollten nicht 20 Stunden am Tag eingesperrt sein. Zudem sei es nicht richtig, dass sie in gewissen Fällen nicht telefonieren dürfen. Was sagen Sie dazu?
Allan Guggenbühl: Grundsätzlich möchte ich vorausschicken: Jeder, der eingesperrt wird, muss menschenwürdig behandelt werden – das ist keine Frage. Wenn Jugendliche ein Delikt begehen, hat dies aber eine andere Bedeutung als bei einem Erwachsenen. Jugendliche brauchen manchmal quasi einen Schuss vor den Bug. Dazu muss nach ihrer Tat etwas geschehen, das sie wirklich beeindruckt. Es geht nicht bloss um Resozialisierung, sondern darum, bei den Jugendlichen eine Art Schock auszulösen. Sie müssen realisieren, dass das, was sie gemacht haben, einfach nicht geht. Und tatsächlich ist es so, dass viele überführte jugendliche Straftäter nicht rückfällig werden.
Die Strafe für einen überführten Jugendlichen muss also sehr drastisch sein, damit ein Schock ausgelöst wird?
Man muss differenzieren: Bei gewissen Jugendlichen ist es gut, dass Jugendgerichte auch drastische Strafen aussprechen können. Dies geschieht in der Hoffnung, dass der Betreffende dann zur Besinnung kommt.
Ist es möglich, dass eine drastische Strafe auch kontraproduktiv sein kann?
Manche Jugendliche sind extrem renitent und nicht ansprechbar. Sie brauchen eine Gegenreaktion, damit ihnen klar wird, dass das, was sie tun, wirklich Konsequenzen hat. Diese renitenten Jugendlichen lassen sich oftmals nicht von guten Gesprächen oder Appellen beeindrucken. Sie brauchen eine drastische Massnahme. Jugendgerichte müssen die Möglichkeit haben, eine solche auszusprechen. Wichtig ist aber auch, dass eine solche Strafe nicht jahrelang dauert. Es geht hier um kurze Strafen, die den Jugendlichen klarmachen, dass ihr Tun nicht akzeptiert wird und gravierende Folgen hat.
Ist das aus jugendpsychologischer Sicht die richtige Art, jemanden zu bestrafen?
Die Strafe alleine genügt nie. Das Gefängnis ist nur eine von verschiedenen Massnahmen. Dazu gehören Gespräche oder die Suche nach Alternativen. Wenn man Jugendliche nur straft und sie nicht begleitet, wäre dies höchst problematisch. Aber in einem Set mit Massnahmen kann eine kurze, harte Strafe durchaus sinnvoll sein.
Sie arbeiten viel mit renitenten, straffälligen Jugendlichen. Fürchten diese sich vor einer harten Gefängnisstrafe?
Das ist ganz verschieden. Manche haben sich tatsächlich durch solche Massnahmen beeindrucken lassen und realisiert, dass sie keinen Kontakt mehr mit Freunden oder der Familie halten konnten. Jugendliche positionieren sich ja per Smartphone in der Gruppe. Unterbricht man diese Verbindung, kommen manche tatsächlich zur Besinnung. Das heisst, sie sind dann bereit, mit einem zu arbeiten.
Das Gespräch führte Simon Leu.