Eines Tages bekam Daniel Pfirter Post von der Abteilung Sicherheit und Dienste der Gemeinde Pratteln. In dem Brief befand sich eine lange Liste von Auflagen, die der Holzimporteuer erfüllen sollte.
Pfirter, 52 Jahre alt, Jacket, weisses Hemd und randlose Brille, erinnert sich noch genau an den Inhalt: «Wir sollten für die Feuerwehr Pläne erstellen über Anfahrtswege, Standorte der Feuerlöscher und Brandmeldeanlagen.» Gleichzeitig habe die Gemeinde offeriert, dass sie die Sache für etwa 3500 Franken ausführen könne, sagt Pfirter.
«Feuerwehr kennt sich gut aus bei mir»
Der schmächtige Mann, dessen leise Stimme gegen die aufkreischenden Holzsägen im Hintergrund keine Chance hat, sagt, er habe sich über diesen Brief sehr gewundert. Nicht, dass er kein Verständnis für Brandschutzauflagen hätte, sagt der Unternehmer und lässt den Blick über die meterhohen Sperrholzstapel in der Halle schweifen.
Aber die örtliche Feuerwehr kenne sich in seinem Lager gut aus. «Ich habe die Halle der Feuerwehr schon mehrmals für Übungen zur Verfügung gestellt.» Dies sei natürlich auch in seinem Interesse. So wisse die Feuerwehr, wo sich was befinde. Und plötzlich müsse man Pläne abgeben. Das mache keinen Sinn, findet Pfirter.
Kein Einzelfall
«Wir haben die Gemeinde gefragt, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Forderung basiert.» Das Feuerwehrgesetz des Kantons Baselland war die Antwort. Doch Pfirter reichte das nicht. Er schaltete einen Anwalt ein, der ein Schreiben aufsetzte. Seitdem habe er von der Behörde nichts mehr gehört. «Jetzt ist Ruhe.»
Die geforderten Pläne hat Pfirter nicht gemacht. Für ihn ist das kein Einzelfall. Der Familienunternehmer, der auch Vorstandsmitglied beim Verband Handel Schweiz ist, hat insgesamt sieben Holzhandelsfirmen in der Schweiz, mit 160 Beschäftigten und einem Umsatz von rund 150 Millionen Franken. Probleme mit bürokratischen Auflagen gebe es immer wieder.
Überprüfung und Reparatur bei gleicher Firma
Pfirters Lieblingsbeispiel sind die Sprinkleranlangen – automatische Feuerlöschanlagen, die verhindern, dass sich ein ausgebrochenes Feuer zum Grossbrand entwickelt. Schon das System sei fragwürdig, sagt er. Denn die Gebäudeversicherungen überliessen die Überprüfung der Sprinkleranlagen Firmen, die dann auch gleich den Reparaturauftrag bekämen.
Die gingen natürlich immer vom Maximum aus, sagt Pfirter. Da sei man mit Sachen konfrontiert, wo er sagen müsse: «So kann ich nicht mehr arbeiten.» Bei seinem Tochterunternehmen im Aargau hätten die Prüfer eine ganz neue Sprinkleranlage verordnet. «Das hätte eine Viertelmillion gekostet. Aber wir hatten ja schon eine Anlage.»
Widerstand war erfolgreich
Pfirter wollte sich die Totalerneuerung nicht gefallen lassen. Die Behörden drohten daraufhin mit Betriebsschliessung. Wieder ging der Unternehmer zum Anwalt. Erst da gaben die Behörden nach. Am Ende musste Pfirter nur die alten Sprinklerköpfe, zu einem Bruchteil des ursprünglich angesetzten Betrages, auswechseln.
Zwängereien wie diese kosteten Geld und Energie, klagt Pfirter. Beides würde er lieber in die Weiterentwicklung des Unternehmens stecken.
Der gesunde Menschenverstand bleibt auf der Strecke.
Bei den Auflagen beim Arbeits- oder Brandschutz gebe es nichts zu beanstanden, meint Pfirter. Aber: Es würden laufend mehr. «Es ist eine generelle Tendenz. Man will sich überall absichern und der gesunde Menschenverstand bleibt auf der Strecke», sagt Pfirter.
Weil es ihm irgendwann reichte, hat sich Pfirter als Landratskandidat der CVP aufstellen lassen. Sein Wahlkampfmotto: Mehr Eigenverantwortung – weniger staatliche Eingriffe. Bei den Wählern hatte er damit aber auch keinen Erfolg.