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Schweiz Mehr Prämienverbilligungen für Kinder

Der Bundesrat möchte die junge Generation bei der obligatorischen Krankenversicherung entlasten. Konkret will er die Krankenkassenprämien junger Erwachsener senken und die Prämienverbilligungen für Kinder erhöhen. Sein Hauptanliegen: Familien den Rücken stärken.

Der Bundesrat begrüsst die Vorschläge der Gesundheitskommission des Nationalrats, die Krankenkassenprämien junger Erwachsener zu senken und die Prämienverbilligungen für Kinder zu erhöhen. Ziel ist, in der obligatorischen Krankenversicherung die Familien zu entlasten.

Beim Risikoausgleich ansetzen

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK) schlägt vor, zur Entlastung der Eltern die Prämienverbilligungen für Kinder zu erhöhen. Die Kantone sollen verpflichtet werden, die Kinderprämien für untere und mittlere Einkommen um mindestens 80 Prozent zu verbilligen. Heute sind es 50 Prozent.

Kind im Spital
Legende: Die Kantone sollen bis 80 Prozent der Kinderprämien bei mittleren und unteren Einkommen tragen. Keystone

Zudem will die SGK beim Risikoausgleich ansetzen, um junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren zu entlasten. Der Risikoausgleich schafft einen Ausgleich zwischen jenen Krankenversicherern, die viele junge, gesunde und tendenziell günstigere Personen versichern, und jenen Krankenkassen, die mehr ältere, kranke und daher tendenziell auch teurere Versicherte haben.

Ausgleichsmechanismus belastet

Heute werden junge Erwachsene durch diesen Ausgleichsmechanismus stark belastet. Die Kommission schlägt deshalb bei den 19- bis 25-Jährigen eine Entlastung von 50 Prozent vor. Das würde den Krankenkassen erlauben, höhere Prämienrabatte zu gewähren. Dadurch wären weniger junge Erwachsene auf Prämienverbilligungen angewiesen.

Der Bundesrat heisst die Stossrichtung der Kommission gut. Die Krankenversicherer zahlten heute für junge Erwachsene relativ hohe Beiträge in den Risikoausgleich ein, schreibt er in seiner Stellungnahme. So hätten sie keinen finanziellen Anreiz, ihnen Rabatte zu gewähren, wie sie das Gesetz für diese Altersgruppe eigentlich zulassen würde.

Solidarität nicht in Frage stellen

Nicht einverstanden ist der Bundesrat mit dem Vorschlag der Kommission, auch Erwachsene zwischen 26 und 35 Jahren entsprechend zu entlasten. Das Krankenversicherungsgesetz sieht heute für die Erwachsenen ab 26 Jahren altersunabhängige Prämien vor. Damit leisten diese jüngeren Versicherten einen Solidaritätsbeitrag an die Kosten der älteren Versicherten, die durchschnittlich mehr Kosten verursachen.

Mit der Schaffung einer neuen Alterskategorie werde der Grundsatz der altersunabhängigen Prämien für Erwachsene ab 26 Jahren und damit die Solidarität unter den Prämienzahlenden in Frage gestellt, begründet der Bundesrat seine Ablehnung.

Knappe Resultate seien zu erwarten

Der Entscheid für eine neue Alterskategorie war in der SGK äusserst knapp und lediglich mit dem Stichentscheid von SGK-Präsident Ignazio Cassis (FDP/TI) zustande gekommen.

Auch im Nationalrat erwartet der SGK-Präsident «knappe Abstimmungsresultate». Darauf deutet auch die Gesamtabstimmung in der Kommission hin. Die Befürworter setzten sich mit 13 zu 11 Stimmen durch.

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