Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates ( SPK-N ) hat sich mit zahlreichen Vorstössen für mehr Transparenz im Parlament befasst. So sollen in Zukunft Parlamentsmitglieder angeben müssen, ob sie eine Tätigkeit ehrenamtlich oder gegen Bezahlung ausüben. Die Höhe der Einkünfte sollen sie aber nicht deklarieren müssen.
Mit 16 gegen 8 Stimmen hiess die Kommission eine parlamentarische Initiative von Peter Keller (SVP/NW) gut. Stimmt auch die Ständeratskommission zu, kann die Nationalratskommission eine Änderung des Parlamentsgesetzes ausarbeiten.
Nein sagte die Kommission zu Vorstössen aus den Reihen von SP und Grünen für eine obligatorische Deklaration der finanziellen Entschädigungen. Die Befürworter argumentierten vergeblich, die Bürger hätten ein Anrecht darauf, über finanzielle Abhängigkeiten informiert zu sein. Auch Spenden für ihre politische Tätigkeit sollen die National- und Ständeratsmitglieder nicht deklarieren müssen.
Gegen strengere Ausstandsregeln
Weiter hat sich die SPK gegen eine Verschärfung der Ausstandsregeln ausgesprochen. Eine parlamentarische Initiative von Nationalrätin Kathrin Bertschy (GLP/BE) scheiterte mit 16 zu 8 Stimmen. Bertschy wollte, dass die Mitglieder parlamentarischer Kommissionen in den Ausstand treten müssen, wenn ein Geschäft behandelt wird, von welchem ihr persönliches Einkommen unmittelbar betroffen ist. Die Gegner argumentierten, politische Interessenvertretung lasse sich schwer von finanziellen Eigeninteressen abgrenzen.
Auskunft zu Reisen
Ja sagte die Kommission zu mehr Transparenz bei Reisen von Parlamentsmitgliedern. Sie will im Parlamentsgesetz verankern, dass Medienschaffende auf Anfrage Auskunft erhalten über Reisen, die auf Kosten des Steuerzahlers erfolgen. Vorgeschlagen hatte dies Nationalrat Alfred Heer (SVP/ZH).
Hingegen will die Kommission nicht im Parlamentsgesetz verankern, dass Parlamentsmitglieder die Reisekosten für Informationsreisen, zu welchen sie von einer Interessenorganisation eingeladen wurden, selber bezahlen müssen. Die Gegner verwiesen auf die bereits bestehenden Empfehlungen des Ratsbüros und das Korruptionsstrafrecht.