In mehreren Schweizer Tunnels ist die Durchfahrt für Lastwagen mit gefährlichen Gütern verboten. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) schlägt nun eine Lockerung für sechs von bisher zwölf gesperrten Tunnels vor. Diese sollen Lastwagen mit gefährlicher Ladung, unter anderem explosive Stoffe, in Zukunft durchfahren dürfen. Auf der Gotthard-Achse sollen die Gefahrengüter aber weiterhin ausschliesslich mit der Bahn transportiert werden.
Die Verordnungsänderung sieht eine Aufhebung der Beschränkung ab Anfang 2015 für den Seelisberg-Tunnel in den Kantonen Nidwalden und Uri, den Kerenzer-Tunnel in Glarus, die Tunnels Via Mala, Rafla und Bärenburg in Graubünden sowie den Costoni de Fieud im Tessin vor. Das ASTRA hat hierfür eine Anhörung bis zum 24. Dezember eröffnet.
Geringere Sicherheitsrisiken
Dem Vorschlag für eine Änderung der Verordnung liegt eine neue Risikoanalyse mittels eines internationalen Kategoriensystems zugrunde. Die Sanierungen der letzten Jahre haben laut dem ASTRA die Sicherheitsrisiken stark reduziert. Inzwischen seien die Fahrten durch Tunnels dadurch oft sicherer als auf Bergstrecken.
Neu auf die Verbotsliste sollen auf Antrag der Kantone hingegen der unterirdische Kreisel am Bahnhof Frauenfeld im Thurgau, sowie der Tunnel Vedeggio-Cassarate im Tessin kommen. Dies aufgrund sicherer Alternativrouten. Dies gilt auch für den Galerie de Marcolet im Kanton Waadt.
Aus politischen Gründen werden der San Bernardino, der Rongellen II und der Grosse St. Bernhard weiterhin für gefährliche Stoffe gesperrt. Damit soll garantiert werden, dass der Transport weiterhin auf die Bahn verlagert wird.
Die Prüfung der Tunnel Milchbuck, Schöneich und Cholfrist im Kanton Zürich ist laut dem ASTRA noch nicht abgeschlossen.