Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Schweiz Meldepflicht für Schadstoffe im Haus

Für Hauseigentümer gilt seit kurzem verbindlich eine neue Verordnung des Bundes: Jetzt muss detailliert darüber Auskunft gegeben werden, welche Schadstoffe es in den eigenen vier Wänden gibt – zum Schutz von Dritten bei Umbau oder Abriss. Eine Vorgabe, die massive Folgen nach sich ziehen kann.

Asbest – eine Faser, bei deren Erwähnung vielen der Atem stockt. Denn Asbest löst Krebs aus, manchmal erst 40 Jahre, nachdem man den Stoff eingeatmet hat.

Grosse Prüfaktion der ETH

Sorgen deswegen macht sich auch die Eidgenössisch Technische Hochschule in Zürich. Die ETH besitzt über 200 Gebäude, die allermeisten älteren Jahrgangs. «Bei diesen Gebäuden», so sagt ETH-Sprecherin Claudia Naegeli, «muss man davon ausgehen, dass damals Asbest verbaut wurde. Weil Asbest erst 1990 in der Schweiz verboten wurde.»

Und deshalb lässt die ETH nun erstmals in ihrer Geschichte vier Fünftel ihrer Gebäude systematisch auf Schadstoffe überprüfen: auf Asbest, aber auch auf Schwermetalle und schädliche Holzschutzmittel. Laut einer Ausschreibung sucht sie jetzt Fachleute, die bis Oktober herausfinden sollen, wo überall die ETH handeln muss.

Vorgaben für Hausbesitzer

Klar ist bereits, dass Umbauten unvermeidlich sind. Und dass es manchmal schnell gehen muss, wie Naegeli betont: «Es ist zum Beispiel schon vorgekommen, dass man lose gebundenes Asbest in Brandschutz-Schnüren gefunden hat. Und dann wird natürlich unmittelbar saniert und das behoben.» Keine Einzelfälle, wie sie bestätigt. Mehr dazu wisse man ebenfalls im Oktober. Gleiches gilt für die Kosten.

Was sich aber jetzt schon sagen lässt: Schweizer Hauseigentümer müssen ihre Gebäude nun wohl häufiger genau überprüfen auf Schadstoffe; zumindest wenn sie umbauen oder abreissen wollen. Das Fundament dafür legt die neue Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen.

Audio
Bei Umbauten muss in jedem Fall abgeklärt werden, ob Asbest verbaut wurde
aus HeuteMorgen vom 10.06.2016.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 30 Sekunden.

Gebäudegrösse noch nicht festgelegt

Diese verlange nicht nur von grossen Institutionen wie Hochschulen genaue Angaben zu Schadstoffen, sagt Hans-Jörg Zuberbühler von der Firma HPB Consulting. Er berät den Bund, wenn es um Schadstoffe in Gebäuden geht. «Für grössere Umbauten oder Abbrüche ist auch der private Einfamilienhaus-Besitzer davon betroffen», ergänzt Zuberbühler.

Im Detail hat der Bund indes noch nicht festgelegt, ab welcher Hausgrösse Eigentümer Rechenschaft ablegen müssen über Schadstoffe in ihrem Gebäude.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel