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Tankstellenmitarbeiterin
Legende: Der GAV regelt die Arbeitszeiten und sieht Lohnfortzahlungen etwa bei Krankheiten vor. Keystone

Schweiz Mitarbeitende in Tankstellenshops: Nationaler GAV in Griffnähe

Nach eineinhalbjährigen Verhandlungen haben sich der Verband der Tankstellenshopbetreiber, die Gewerkschaften und der Kaufmännische Verband auf einen Gesamtarbeitsvertrag geeinigt. Wird das Regelwerk von allen Sozialpartnern ratifiziert, könnte es Anfang des Jahres 2017 in Kraft treten.

In rund 1300 Schweizer Tankstellenshops waren anfangs des Jahres etwa 11'000-12'000 Personen angestellt. Geschützt waren die Arbeitnehmer – mit einem umfassenden verbindlichen Vertragswerk – bis jetzt nur in den Kantonen Freiburg, St. Gallen und Luzern.

Damit auch alle anderen Tankstellenshop-Mitarbeiter einen entsprechenden Schutz erfahren, haben sich der Verband der Tankstellenshopbetreiber (VTSS), die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der Kaufmännische Verband Schweiz im Mai des vergangenen Jahres an den Verhandlungstisch gesetzt.

Ihre Arbeit ist seither erfolgreich verlaufen. Konkret haben sich die Sozialpartner auf einen Gesamtarbeitsvertrag einigen können, der landesweit gelten soll.

Mindestlohn, Arbeitszeit, Sozialleistungen

Der neue Gesamtarbeitsvertrag legt unter anderem Mindestlöhne fest, regelt die Arbeitszeiten und sichert Sozialleistungen wie etwa Lohnfortzahlung bei Krankheit oder bei Mutterschaft.

Bis der GAV unter Dach und Fach ist, muss er nun noch von allen Verhandlungspartnern ratifiziert werden. Sodann obliegt es den Bundesbehörden, die von den Sozialpartnern beantragte Allgemeinverbindlichkeit (AVE) zu bestätigen.

In Kraft treten soll das Regelwerk plangemäss am 1. Januar 2017.

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