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Schweiz Mörder von Marie wird lebenslang verwahrt

Das Strafgericht von Renens (VD) hat den Angeklagten im Fall Marie, Claude D., zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem soll er nach Verbüssung der Haftstrafe lebenslang verwahrt werden. Der Mann hatte die 19-Jährige 2013 entführt und danach erdrosselt.

Vor drei Jahren erschütterte ein Mord in Payerne die Schweiz. Eine junge Frau fiel einem Sexualmörder zum Opfer, der gerade auf seine geplante Freilassung vorbereitet wurde. Nun hat ihn die Waadtländer Justiz erstinstanzlich verurteilt, wegen Mordes und sexuellen Missbrauchs zu lebenslänglich Gefängnis. Ausserdem wird er lebenslänglich verwahrt. Das Gericht hatte keine Zweifel, dass Claude D. ein extrem gefährlicher Psychopath ist, für den keine Behandlung vorstellbar ist.

Jacques Barillon, Anwalt der Familie des Opfers, zeigte sich zufrieden. Das Urteil enthalte die lebenslängliche Freiheitsstrafe und die lebenslängliche Verwahrung und sei damit umfassend im Sinne der Zivilkläger.

Umgehender Weiterzug des Urteils

Für die Verteidigung hingegen habe das Gericht ein «inakzeptables und populistisches» Urteil gefällt, sagte der Anwalt Loïc Parein nach der Urteilsverkündigung.

Das Gericht habe sich nicht vom Willen der Öffentlichkeit absetzen können, fügte die Anwältin Yaël Hayat an, die ebenfalls den Verurteilten vertritt. Sie kündigte umgehend einen Weiterzug an, wenn nötig «bis nach Strassburg» an den europäischen Menschenrechtsgerichtshof.

Der Waadtländer Generalstaatsanwalt Eric Cottier begrüsste das erste Urteil zu einer lebenslänglichen Verwahrung im Kanton Waadt. Die Staatsanwaltschaft habe sich in der Vergangenheit zurückhaltend mit dieser Massnahme gezeigt, bis ein Fall komme, der diese Sanktion wirklich verlange.

Polizei zur Leiche geführt

Am Schuldspruch gegen Claude D. führte kein Weg vorbei. Denn im Mai 2013 hat der damals 36-Jährige die Polizei höchstpersönlich zum Versteck der Leiche in einem Waldstück bei Payerne geführt – und das konnte nur der Täter. Umstritten war vor allem, ob der Angeklagte lebenslänglich verwahrt werden soll.

Der Mann war schon im Jahr 2000 wegen Entführung, Vergewaltigung und Mord zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Weil damals keine Verwahrung ausgesprochen worden war, bereiten ihn die Behörden ab 2012 auf seine bevorstehende Freilassung vor. Zum Zeitpunkt der Tat war er deshalb nur noch mit einer elektronischen Fussfessel überwacht worden.

Umdenken nach Behördenversagen

Dass ein Sexualmörder erneut zuschlagen konnte, erschütterte die Waadt. Zumal die Ermittlungen schnell ergaben, dass die Bewährungshelfer vergeblich Alarm geschlagen hatten, als sie von Morddrohungen des Häftlings erfahren hatten.

Die Justiz beharrte darauf, dass der Mann freizulassen sei und prüfte nicht einmal, ob er nicht besser für eine Therapie in ein psychiatrisches Gefängnis einzuweisen wäre. Das Behördenversagen führte einem Umdenken im Justizvollzug der Romandie. Unter anderem lockerten seither die Westschweizer Kantone das Arztgeheimnis. Ausserdem arbeiten heute die verschiedenen Ämter enger zusammen.

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