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Schweiz Monte-Ceneri-Tunnel kann doch fristgerecht fertig werden

Alptransit darf weiterbauen lassen: Nach dem Urteil des Bundesgerichts müssen die Vergabelose für den Ausbau des Tunnels nicht überprüft werden. Das oberste Gericht hebt damit einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts auf.

Der Ceneri-Basistunnel ist nicht irgendein ein Tessiner Tunnel. Der Ceneri ist die zwingende Fortsetzung des Gotthard-Basis-Tunnels. Ohne Ceneri funktioniert die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene nicht.

Dass das Bundesverwaltungsgericht letzten Dezember den Ausbau des Tunnels vorübergehend gestoppt und die Generalunternehmung Alptransit angewiesen hat, die Vergabe der Aufträge neu zu überprüfen, war für die Bauarbeiten fatal.

Doch nun hat das Bundesgericht im Sinne der Alptransit entschieden. Renzo Simoni, Vorsitzender der SBB-Tochterfirma, freut sich. Das sei ein guter Tag für den alpenquerenden Verkehr und für die Schweizer Verkehrspolitik

Urteilsbegründung noch offen

Grund für den Streit und die Verzögerung waren Klagen der unterlegenen Firmen. Sie kritisierten die Offerten der Sieger, die rund 30 Prozent billiger waren als die der Konkurrenz: Das sei unrealistisch.

Das Bundesgericht sieht das anders, die Urteilsbegründung ist allerdings noch nicht bekannt. Klar ist hingegen, dass der Ceneri-Ausbau nun Fahrt aufnehmen kann. Ziel bleibt, den Tunnel im Jahr 2019 in Betrieb zu nehmen, erklärt Renzo Simoni.

«Für uns entstehen nun Zusatzkosten, weil wir jetzt durch die Verzögerungen Beschleunigungsmassnahmen ergreifen müssen, um diese Zeit wieder aufholen zu können. Wir gehen davon aus, dass es sich um etwa fünf bis zehn Millionen Franken handeln dürfte», sagt Simoni.

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