Die Bundesanwaltschaft ermittelt seit Frühling 2011 gegen den Mubarak-Clan wegen des Verdachts der Beteiligung oder Unterstützung an einer kriminellen Organisation, aber auch wegen mutmasslicher Geldwäscherei. Insgesamt sind rund 620 Millionen aus dem Umfeld des Mubarak-Clans in der Schweiz blockiert.
Keine organisierte Kriminalität mehr
Nun muss Bundesanwalt Michael Lauber zurückkrebsen: In diesen Tagen erliess die Bundesanwaltschaft eine partielle Einstellungsverfügung «bezüglich der Widerhandlung betreffend kriminelle Organisation», wie André Marty, Sprecher der Bundesanwaltschaft, einen Bericht von NZZ Online bestätigte.
Weder die eigenen Ermittlungen noch die auf dem Rechtshilfeweg erhaltenen Informationen aus Ägypten hätten den Anfangsverdacht erhärten können, dass es sich beim Umfeld Mubaraks um eine solche Organisation gehandelt habe. Die Einstellung des Strafverfahrens wegen des Verdachts der Beteiligung oder Unterstützung an einer kriminellen Organisation ist für die Bundesanwaltschaft und Bundesanwalt Lauber ein Rückschlag.
Vermögen von Drittpersonen frei
«Wir werden das Verfahren in diesem Punkt für alle 13 Beschuldigten einstellen», sagte Marty. Das Verfahren wegen Geldwäscherei werde gegen jeden Beschuldigten weitergeführt, der zur Entourage des gestürzten ägyptischen Präsidenten Mubarak gehörte.
Die Vermögenssperre der bisher beschlagnahmten Beträge werde derzeit aufrechterhalten. Dennoch hat die teilweise Einstellung des Verfahrens direkte Folgen für die eingefrorenen Gelder von Drittpersonen: Sie müssen gemäss Bundesanwaltschaft freigegeben werden, wenn der Vorwurf der kriminellen Organisation wegfällt.
Ägypten kann Entscheid anfechten
Die partielle Einstellungsverfügung kann beim Bundesstrafgericht angefochten werden. Beschwerdeberechtigt ist auch der ägyptische Staat, der im Verfahren als Privatkläger zugelassen wurde.