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Schweiz Nach Autounfall: Didier Cuche schuldig gesprochen

Der Ex-Skirennfahrer Didier Cuche ist von der Neuenburger Justiz wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Er stand wegen eines Autounfalls vom Juni 2014 vor Gericht, bei dem er in zwei Pfosten der Streckenbegrenzung geprallt war.

Didier Cuche.
Legende: Didier Cuche hatte 2014 die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. Keystone

Wegen eines Autounfalls vor zwei Jahren ist der ehemalige Skirennfahrer Didier Cuche wegen mehreren Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden.

Cuche war damals auf dem Heimweg von einem Abend mit Freunden in der Neuenburger Gemeinde Fontainemelon in zwei Pfosten der Streckenbegrenzung geprallt, als er einem Tier ausweichen wollte.

Unfallort verlassen

Das Regionalgericht Montagnes und Val-de-Ruz sprach den ehemaligen Skirennfahrer wegen des Verlierens der Herrschaft über das Fahrzeug und einer fehlerhaften Benachrichtigung der Polizei über den Schaden für schuldig, wie die Neuenburger Justiz mitteilte.

Zudem habe Cuche den Unfallort unerlaubt vor dem Eintreffen der Polizei verlassen, was eine sofortige Kontrolle seiner Fahrtüchtigkeit unmöglich gemacht habe. Nichts im Dossier lasse jedoch auf ein Fahren unter dem Einfluss von Alkohol schliessen, wie die Neuenburger Justiz in der Medienmitteilung festhielt.

Ich stehe dazu, dass ich aufgrund eines Ausweichmanövers wegen eines Tieres einen Sachschaden verursacht habe.
Autor: Didier Cuche Ex-Skirennfahrer

«Ich habe heute erfahren, dass meine Einschätzung meines Fehlverhaltens im Zusammenhang mit einem Vorfall im Strassenverkehr leider vom Gericht nur teilweise geteilt wird», teilte Didier Cuche kurz nach der Veröffentlichung des Urteils in einer Stellungnahme mit. «Ich stehe dazu, dass ich aufgrund eines Ausweichmanövers wegen eines Tieres einen Sachschaden verursacht habe. Somit ist mein Vergehen das Verlieren der Beherrschung des Fahrzeuges.»

Mildere Strafe

Cuche zeigte sich jedoch froh darüber, dass «Fahren in angetrunkenem Zustand» für das Gericht kein Thema mehr war und somit dieser schwerwiegende Vorwurf als ungerechtfertigt taxiert wurde. Das Gericht verurteilte Cuche zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Busse von 2000 Franken.

Es blieb damit unter dem Strafbefehl der Neuenburger Staatsanwaltschaft, die Cuche zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen und 6900 Franken Busse verurteilt hatte. Weil Cuche diesen Strafbefehl angefochten hatte, kam es zum Prozess. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von 20 Tagen angefochten werden.

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