Seit «Insieme» ist bekannt, wie heikel öffentliche Ausschreibungen sind. Auch dort steckt der Teufel im Detail. Denn was nützt ein Wettbewerb, wenn mit gezinkten Karten gespielt wird? Beispielsweise weil die Jury längst weiss, wem sie den Auftrag zuschanzen will.
Das Bundesverwaltungsgericht stellt nun fest, dass die Spielregeln in solchen Fällen unklar sind. Es gibt noch keine nennenswerte Praxis. Deshalb schlägt das Gericht nun selbst einen Pflock ein.
Ziel: Software für Direktzahlungen
Es geht um eine Software, über die dereinst die Direktzahlungen für Landwirte abgerechnet werden sollen. Mit 1,5 Millionen Franken ist das Volumen vergleichsweise bescheiden. Im April wurde es korrekt ausgeschrieben. Am Ende des Wettbewerbs machte die Firma A in einem Foto-Finish das Rennen.
Eigentlich könnten nun die Arbeiten beginnen. Aber das hat das Bundesverwaltungsgericht verboten. In der Wettbewerbs-Jury sass nämlich ein Mitarbeiter des Bundes, der noch vor kurzem in der Privatwirtschaft gearbeitet hat. Pikanterweise hat der Mann genau jene Firma A mit aufgebaut, die nun das Rennen gemacht hat.
Vetterliwirtschaft?
Als die knapp unterlegene Firma B von diesem Umstand Wind bekam, zog sie vor Gericht.
Das Bundesamt für Logistik macht geltend, dass bei einem so hochspezialisierten Projekt kein Fachmann zu finden sei, der nicht irgendwie mit einem der Konkurrenten mehr oder weniger verbandelt sei. Ausserdem mahnt es zur Eile: Wenn die Arbeiten nicht wie geplant beginnen könnten, dann werde das System der landwirtschaftlichen Direktzahlungen gefährdet.
Verfahren soll fair sein
Das Bundesverwaltungsgericht lässt diese Argumentation nicht gelten. Auf dem Spiel stehe das Vertrauen in die Fairness des Verfahrens. Deshalb müsse auch bei öffentlichen Vergaben schon der Anschein der Befangenheit vermieden werden. Der Jury-Entscheid wurde noch nicht aufgehoben – aber das Bundesamt muss nun ausführlich begründen, weshalb es das Verfahren für fair hält. Die Vergabe bleibt solange gestoppt.