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Schweiz Nach «Rundschau»-Bericht: Hilfe für verzweifelte Spanier

Ximena und Ivan Cordova aus Barcelona lebten mitten in Zürich in einem kalten Keller – für 1300 Franken Miete. Die «Rundschau» berichtete vergangene Woche über das Paar. Nach der Sendung gab es zahlreiche Hilfsangebote. Inzwischen sind die beiden bei einer Familie untergekommen – kostenlos.

Ximena und Ivan Cordova, die in der Schweiz nach Arbeit suchen, haben dank der Vermittlung des Vereins «Chrischtehüsli» eine kostenlose Unterkunft gefunden.  «Eine Familie hat uns aufgenommen, als würden wir zu ihnen gehören», sagt Ximena Cordova erleichtert. Damit sei die Hoffnung für sie und ihren Mann wieder zurückgekehrt.

«Von Herzen dankbar»

Nach der Ausstrahlung ihrer Geschichte in der «Rundschau» vom vergangenen Mittwoch trafen zahlreiche Hilfsangebote und Spenden für die Cordovas ein. «Dafür sind wir von Herzen dankbar», beteuert Ivan Cordova. Nun fehle nur noch eine Arbeitsstelle zum Glück.

Nach Angaben des «Chrischtehüsli» leben weiterhin mindestens fünf spanische Migranten in den Kellerräumen in Zürich-Altstetten. Die Räume sind weder zum Wohnen zugelassen noch dafür geeignet.

Die zuständige Verwaltung Wohnplus AG sagt gegenüber der« Rundschau», sie habe nichts von der Untervermietung an die Migranten gewusst. Wohnplus AG hat nun kurzfristig eine Vierzimmerwohnung in Schlieren als Ersatz gefunden, die bis Ende Juni freisteht. «Ich habe kein schlechtes Gewissen, aber ein schlechtes Gefühl bei der Sache», sagt Rocco Laconca von Wohnplus AG. Deshalb habe er sich intensiv eine bessere Wohnmöglichkeit für die Spanier gesucht. Der Verein «Chrischtehüsli» hat Laconcas Offerte akzeptiert.

Mietwucher kein Kavaliersdelikt

Der Mann, der die Kellerräume in Altstetten untervermietet, bestreitet, mit überrissenen Mieten die Notlage der arbeitssuchenden Migranten ausgenützt zu haben. Doch Manuela Schiller, Juristin und Präsidentin des Mieterverbandes Zürich, sieht den Tatbestand des Wuchers klar erfüllt. 

Mehr als 25 Prozent über dem Marktpreis gelten laut Bundesgericht als Wucher. «Für ein solches Loch über 1000 Franken zu verlangen - das ist Wucher», sagt Schiller in der «Rundschau». Wucher kann mit Geldbussen und bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden, wenn er gewerbsmässig betrieben wird. Schiller rechnet damit, dass der Fall der strafrechtliche Folgen haben wird. 

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