Das Bundesverwaltungsgericht (BVGE) hat die fristlose Entlassung von zwei Angestellten bei der SBB bestätigt, weil die Angestellten an ihrem Arbeitsplatz täglich stundenlang pornografische Seiten konsultiert hatten. Damit hätten sie das Internet missbräuchlich genutzt und die Sorgfaltspflicht verletzt.
Einer der Entlassenen hatte sich während 17 Arbeitstagen mehr als 80 Stunden lang pornografisches Material im Internet angesehen. Der zweite Entlassene hatte während der 42-tägigen Überprüfung rund zwei Stunden pro Tag Porno-Sites aufgesucht.
Die Angestellten fochten die Entlassung beim BVGE an. Vor der Identitätsprüfung der Betroffenen hätten die Personaldienste informiert werden müssen.
Trotz des Verstosses gegen das Datenschutzgesetz liess das Gericht zu, den Kontrollbericht der Informatikdienste als Beweismittel zu verwenden, um darauf gestützt die fristlosen Entlassungen auszusprechen.
(A-5641/2014 und A-6453)