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Schweiz Nach Vergewaltigung: Fast 400 Männer müssen DNA-Test machen

Nach der Vergewaltigung einer Velofahrerin in Emmen greift die Polizei zu einer aussergewöhnlichen Massnahme: 372 Männer werden im Kanton Luzern zu einem DNA-Test und zu einer Alibi-Abklärung aufgeboten.

Das wichtigste in Kürze:

  • Täterbeschrieb des Opfers: 19- bis 25-jähriger Mann; Raucher; dunkles, gekraustes Haar
  • Mutmasslicher Täter hinterliess wohl DNA-Spur an Kleidern der Frau
  • Polizei bestellt 372 Männer zu DNA- und Alibi-Überprüfung ein
  • Opfer seit Überfall an Beinen und Armen gelähmt

Um einen ungeklärten Vergewaltigungsfall zu lösen, führen die Luzerner Strafverfolgungsbehörden ein Massenscreening durch. 372 Männer werden in den nächsten zwei Wochen auf ihre DNA und ihr Alibi überprüft. Das teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Nach Vergewaltigung gelähmt

Am 21. Juli 2015 ist auf dem Dammweg in Emmen zu nächtlicher Stunde eine 26-jährige Frau von ihrem Velo gerissen und in einem nahen Wald vergewaltigt worden. Die Frau erlitt bei dem Überfall schwerste Verletzungen. Ihre Arme und Beine seien komplett gelähmt, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Die Ermittler konnten die schwerverletzte Frau erst im Oktober einvernehmen. Das Opfer konnte dabei den Täter beschreiben. Demnach ist dieser ein 19 bis 25 Jahre alter Raucher mit dunklem, gekraustem Haar. Weitere Erkenntnisse hätten bei der Befragung nicht gewonnen werden können, so die Staatsanwaltschaft.

Beim Opfer hatte die Polizei auch eine Genspur sichergestellt, die dem Täter gehörten könnte – unter anderem an den Kleidern der Frau. «Wir haben eine DNA, aber keine Adresse dazu», sagte Simon Kopp, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Männer mit Bezug zum Wohnort unter Verdacht

In aufwendiger Arbeit haben die Ermittler eine Liste von 372 Männern zusammengestellt. Auf sie soll das Signalement passen, zudem sollen sie bezüglich ihrem Wohnort oder Arbeitsweg einen direkten Bezug zum Tatort haben.

Zur Überprüfung wurde auf Fotos in offiziellen Dokumenten oder in den Sozialen Medien zurückgegriffen. Hausbesuche seien nicht gemacht worden, sagte Kopp. Auf der Liste habe es auch wegen diversen Delikten vorbestrafte Männer.

Betroffene erhalten Brief

Die 372 erhalten nächste Woche einen Brief von der Staatsanwaltschaft, wie Kopp ausführte. Dann haben sie 15 Tage Zeit, um zum Mundabstrich vorbeizukommen. Dabei wird auch ihr Alibi überprüft.

Für diese Überprüfung wurde gemäss Kopp ein eigenes Büro eingerichtet, das auch am Wochenende offen ist. Die gewonnenen Daten werden laufend ausgewertet.

300 bisher erfasste Männer entlastet

Die Ermittlungsbehörde kann diese Arbeit mit den eigenen Leuten bewältigen. Der Aufwand sei riesig, sagt Kopp aber dennoch gerechtfertigt. Sämtliche Proben würden nach dem Abgleich mit dem Täterprofil wieder vernichtet.

Die Männer hätten auch das Recht die Probe zu verweigern. In diesem Fall würde das Gericht über die Beschwerde befinden.

Massen-Gentests werden nur selten durchgeführt. Der erste und bislang einzige, der in der Schweiz durchgeführt worden war, führte nicht zum Täter. Nach der Tötung einer Psychoanalytikerin im Zürcher Seefeld waren vor vier Jahren 300 Männer zur DNA-Probe aufgeboten worden. Sie wurden alle entlastet.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft konnte das Massenscreening nicht selbst anordnen, sondern musste dieses beim Zwangsmassnahmengericht beantragen. Dieses hat das Gesuch laut Staatsanwaltschaft gutgeheissen.

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