Die negativen Begleiterscheinungen des Nachtlebens fordern die Städte immer mehr heraus. Probleme bereitet vorab der Alkohol. Die Städte hoffen nun auf ein strengeres Alkoholgesetz.
Verkaufsverbot für Detailhandel ab 22 Uhr
Der Bundesrat schlägt vor, dass der Detailhandel künftig ab 22 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen darf. In der Botschaft zum Gesetzesentwurf heisst es, dass ein solches Verbot nur wenige Läden treffen würde. Gerade diese würden aber bis tief in die Nacht hinein junge Leute aus einem beachtlichen Einzugsgebiet anziehen.
Der Kanton Genf, der seit dem Jahr 2005 ein Verkaufsverbot ab 21 Uhr kennt, habe gute Erfahrungen damit gemacht, heisst es weiter. Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit habe gezeigt, dass die Alkoholvergiftungen je nach Alterskategorie zurückgegangen oder weniger stark gestiegen seien.
Bürgerliche Gegenwehr
In der Vernehmlassung zum neuen Alkoholgesetz wehrten sich die bürgerlichen Parteien vehement gegen eine solche Einschränkung der Gewerbefreiheit. Der Gewerbeverband kritisierte das vorgeschlagene Verbot als «diskriminierend» und «unverhältnismässig».
Auf eine Erhöhung des Schutzalters verzichtete der Bundesrat im Gesetzesvorschlag. Nach wie vor sollen Jugendliche ab 16 Wein und Bier und ab 18 Spirituosen und Alcopops kaufen dürfen. Unter Strafe gestellt werden soll hingegen neu der Weiterverkauf von Alkohol an Minderjährige.
Der Gesetzesentwurf kommt in der kommenden Märzsession in den Ständerat. Die vorberatende Kommission will am 28. Februar über ihre Entscheide informieren. Der Nationalrat hat das Geschäft noch nicht behandelt.