Die wegen eines Nacktbildes an ihrem Arbeitsplatz freigestellte Mitarbeiterin der Parlamentsdienste hat sich in gegenseitigem Einvernehmen von ihrem Arbeitgeber getrennt. Dies gaben die Parlamentsdienste bekannt. Sie seien zum Schluss gekommen, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses in gegenseitigem Einvernehmen im Interesse beider Parteien sei.
Für die betroffene Mitarbeiterin wäre eine ungehinderte Ausübung ihrer Arbeit in der Folge der medialen Berichterstattung nicht mehr möglich gewesen. Für den Arbeitgeber wären weitere Beeinträchtigungen der Reputation nicht auszuschliessen gewesen, heisst es.
Die Mitarbeiterin war am 6. August freigestellt worden, nachdem die «NZZ» darüber berichtet hatte, dass sie an ihrem Arbeitsplatz ein Nacktbild gemacht hatte. Das Bild kursierte auf verschiedenen Online-Portalen. Die Frau soll regelmässig Nacktaufnahmen von sich auf ihrem Twitter-Profil veröffentlicht haben.