Die Eckwerte der Motion von Nationalrätin Marianne Streiff (EVP/BE) entsprächen dem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» des Bundesrats, schreibt die Landesregierung in ihrer Antwort. Das Parlament hatte den Gegenvorschlag damals abgelehnt.
Bundesrat sieht Abzug von Schuldzinsen kritisch
Der Bundesrat zeigt sich offen für einen weiteren Versuch. Er will sich aber vorbehalten, bei der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage von einzelnen Forderungen des Vorstosses abzuweichen.
Kritisch beurteilt er insbesondere den Vorschlag, dass Wohneigentümer Schuldzinsen im Umfang von 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge abziehen können. Weiter will die Regierung den Auswirkungen auf die Erträge für Bund und Kantone Rechnung tragen.
Sie erinnert daran, dass Bemühungen für eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung in der Vergangenheit einen schweren Stand hatten. «Vor diesem Hintergrund haben für den Bundesrat andere Projekte im Steuerbereich höhere Priorität.»