Bundesrat und Parlament sollen die Erbschaftsinitiative für ungültig erklären. Dies fordert der Schweizerische Gewerbeverband (SGV). Für ihn verstösst die Initiative gegen die Verfassung.
Laut einem Gutachten, welches der SGV beim Lausanner Professor Pierre-Marie Glauser in Auftrag gab, vereint die Initiative gleich drei unabhängige politische Fragen: die Einführung einer neuen Steuer, eine Umstellung bei der Finanzierung der AHV und einen Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone. Dies verstosse gegen das Prinzip der Einheit der Materie, folgert der Professor.
AHV als reiner Popularitätsfaktor?
SGV-Präsident Jean-François Rime wirft den Initianten vor, die AHV als Popularitätsverstärker zum Stimmenfang widerrechtlich in die Initiative eingepackt zu haben. Dies sei staatspolitisch sehr fragwürdig, so Rime. Der SGV befürchtet bei einer Annahme der Initiative «verheerende Auswirkungen» für die KMU und Familienunternehmen.
Einheitlicher Steuersatz
Die Initiative für eine Erbschaftssteuer verlangt, dass Erbschaften über zwei Millionen Franken und grössere Schenkungen mit einem einheitlichen Satz von 20 Prozent besteuert werden.
Ein Drittel der Einnahmen soll dabei an die Kantone fallen, der Rest flösse in die Kasse der AHV. Bisher lag die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen in der Kompetenz der jeweiligen Kantone.
Initiiert wurde die Reform zur Erbschaftssteuer von der SP, den Grünen, der EVP, CSP, dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) sowie der christlichen Organisation ChristNet.
Initianten verteidigen ihr Anliegen
Die Argumentation des Gewerbeverbands sei Schwarzmalerei, sagt EVP-Präsident Heiner Studer gegenüber SRF. Der alt-Nationalrat steht dem Trägerverein der Erbschaftsinitiative vor. Gerade für Familienbetriebe seien spezielle Freibeträge vorgesehen.
Zur Frage der Finanzierung der AHV sagt Studer, die Initiative sei genau deshalb gewerbefreundlich, weil dadurch höhere Lohnabzüge verhindert würden. Und zum Argument der Einheit der Materie sagt Studer lakonisch, ein anderer Experte würde wohl zu einem anderen Schluss kommen.
Abstimmung erst nach den Wahlen 2015
Vorerst ist nun der Bundesrat am Zug. Bis nächsten Frühling muss die Regierung ihre Haltung zur Erbschaftssteuer bekannt geben. Dann folgt die Beratung im Parlament. Das Volk wird sich wohl erst nach den Wahlen im Herbst 2015 zu dem Thema äussern.