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Schweiz Neue Lärmvorschriften: Töffs müssen nicht umgerüstet werden

Motorradfahrer können aufatmen: Ihre Maschinen müssen ab 2017 nicht nachträglich an die neuen Lärmvorschriften angepasst werden.

Ab 2017 müssen neue Motorränder strengeren Lärm- und Abgasvorschriften genügen. Der Bundesrat will die neuen Normen zeitgleich mit der EU einführen. Eine Rückwirkung für besonders laute oder umweltverschmutzende Motorräder lehnt er aber ab.

Nachtfahrverbot bleibt gleich

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Der Bundesrat lehnt es auch ab, das zwischen 22 Uhr und 5 Uhr geltende Nachtfahrverbot für den Schwerverkehr zu lockern. Jean-François Rime (SVP/FR) hatte mit einem Postulat verlangt, eine Vorverschiebung auf 4 Uhr zu prüfen, um die Kapazität der Strasse besser nutzen zu können.

«Die Falschen bestraft»

Die Umweltkommission (UREK) des Nationalrats verlangte mit einer Motion, dass in der Schweiz immatrikulierte Motorräder, die besonders störende Emissionen produzieren, innerhalb einer bestimmten Frist um- oder nachgerüstet werden müssen.

Dies wäre bei vielen Motorrädern entweder technisch gar nicht oder nur mit grossen Kosten möglich, sagt der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion. Zudem würden damit Konsumenten bestraft, die sich legal verhalten hätten, indem sie ein vorschriftskonformes Motorrad gekauft haben.

Sie für die Lücke im geltenden Recht büssen zu lassen wäre ungerecht, so der Bundesrat. Ausserdem würden Schweizer Motorradfahrer diskriminiert, weil nicht nachgerüstete Motorräder aus dem Ausland immer noch auf Schweizer Strassen verkehren dürften.

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