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Schweiz Neue Regeln für SRG im Internet

Die SRG darf im Internet neu ab 1. Juni auch Texte veröffentlichen, die keinen Bezug zu Radio- oder Fernsehsendungen haben. Auch darf sie künftig wichtige Ereignisse im Internet live übertragen. Der Bundesrat hat eine Konzessionsänderung verabschiedet.

Mit der Änderung der Konzession will der Bundesrat den Service public stärken, schreibt das Uvek in einer Mitteilung. Die Regierung erkennt das Internet als selbständigen Verbreitungskanal in der Konzession an. Zum Schutz anderer Medien würden der SRG aber Grenzen gesetzt.

Weil sich die SRG und die Verleger nicht hatten einigen können, musste der Bundesrat eingreifen. «Wir sind mit der Lösung zufrieden», sagte der Verleger Hanspeter Lebrument im Interview mit SRF 4. Zufrieden zeigte sich auch die SRG.

Stellungnahme der SRG

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Mit der neuen Konzession könne das Unternehmen ihre Angebote den heutigen technischen Möglichkeiten und dem stark veränderten Verhalten der Mediennutzer anpassen, schreibt die SRG. Damit könne der Service public den Bedürfnissen des Publikums besser entsprechen und die Gebührenzahler auch dort erreichen, wo sie sind, nämlich zusehends im Internet.

Die neue SRG-Konzession verlangt, dass drei Viertel aller Texte im Internet mit Audios und Videos verknüpft sind. Zuerst hatte der Bundesrat vorgeschlagen, dass nur zwei Drittel der Online-Textinhalte einen Sendungsbezug aufweisen müssen.

1000-Zeichen-Grenze

Bei der Textlänge ist der Bundesrat bei seinem ursprünglichen Vorschlag geblieben: Texte ohne Sendungsbezug dürfen maximal 1000 Zeichen umfassen. Die SRG hatte sich gegen dieses Korsett gewehrt. Die Medienverbände forderten eine maximale Länge von 600 Zeichen.

Weiter darf die SRG wichtige politische, wirtschaftliche, sportliche und kulturelle Ereignisse live über das Internet übertragen. Verboten bleibt dafür Werbung und Sponsoring.

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