Die einzige Lösung sei es, die Gesellschaft dauerhaft vor solchen Berufsdieben zu schützen, sagte der Bundesanwalt im Jahr 2012 vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Er verlangte hohe Haftstrafen für die drei Georgier und einen Russen. Sie waren Mitglieder eines Verbrecherordens, der in Europa in grossem Stil Auftragsdiebstähle ausgeführt hatte.
Zunächst lange Haftstrafen
Schmuck, Bargeld, Markenkleider, Parfum, Elektronik zu stehlen – so lauteten die Aufträge. Opfer waren viele Private, Tankstellenbetreiber, Coop, Manor oder Denner. Die Anklageschrift las sich wie ein Who is Who dieser kriminellen Organisation: «Diebe im Gesetz» nennt sie sich, es ist eine Parallelgesellschaft und Ostmafia.
Der Bundesanwalt fand vor zwei Jahren Gehör, die Beschuldigten wurden vom Bundesstrafgericht zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Heute ist alles anders. Das Bundesgericht hat den Rekursen von zwei der insgesamt vier Angeklagten stattgegeben. Beide waren gemäss Anklage ranghohe Mitglieder der Ostmafia mit Operationsgebiet Schweiz.
Schlecht qualifizierte Übersetzerin
Bei ihrem Rekurs ging es um Formfragen bei der Übersetzung: Wer hat die Übersetzung aus der georgischen, russischen und mingrelischen Sprache ins Französische gemacht, war alles gesetzeskonform? «Nein», sagte das Bundesgericht.
Weil die Anklage sich stark auf abgehörte Telefongespräche abstützte, traf die Entscheidung des Bundesgerichts sie im Kern. So musste die Bundesanwaltschaft nach diesem Urteil des Bundesgerichts über 200 Abhörprotokolle neu übersetzen lassen. Einmal mehr lief das schief.
Mit einem Beschluss der nun öffentlich wurde, weist das Bundesstrafgericht die neue Anklageschrift der Bundesanwaltschaft zurück. Der Grund: Es waren zwei Übersetzerinnen im Einsatz, von denen die zweite nicht direkt aus dem Mingrelischen ins Französische, sondern vom Mingrelischen zunächst ins Georgische übersetzte. Erst dann übertrug die erste Übersetzerin die georgischen Texte ins Französische.
Nun sagt das Bundesgericht, es sei unklar, über welche Qualifikation die zweite Übersetzerin verfüge. Ausserdem sei die Verteidigung bei ihrer Wahl übergangen worden, und es gebe schwere Zweifel an den Französisch-Kenntnissen der Übersetzerin.
Bundesanwaltschaft verzichtet auf Rekurs
Die Bundesanwaltschaft wird keinen Rekurs einlegen, schreibt sie in einer kurzen Stellungnahme. Die Verteidigung ihrerseits spricht von einem ausserordentlichen, nie gesehenen und unerklärlichen Vorgang. Einer der beiden Beschuldigten befindet sich bereits auf freiem Fuss. Ob auch der zweite freikommt, soll sich in den nächsten Tagen entscheiden.