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Schweiz Neuer Anlauf für Gleichstellungsgesetz

Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Ein einfacher Satz, aber ein schwierig einzulösendes Versprechen. Glaubt man den allermeisten Studien, gibt es weiter einen Teil Lohndifferenz, der weder durch Alter, noch Ausbildung, noch sonstige Faktoren erklärbar ist.

Im November letzten Jahres hat der Bundesrat eine Gesetzesänderung zur Lohngleichheit in die Vernehmlassung gegeben. Der entsprechende Verfassungsartikel sollte nach 35 Jahren endlich umgesetzt werden.

Der Bundesrat will die Unternehmen dazu verpflichten, alle vier Jahre eine interne Lohnanalyse durchzuführen. Aber nur, wenn die Firmen mehr als 50 Angestellte haben. Auf diese Weise sollen unerklärliche Lohndifferenzen aufgedeckt und im besten Fall ausgeglichen werden.

Kritik aus dem linken Lager

Die Vernehmlassung dazu ist heute zu Ende. Die Antworten von den Parteien und Organisationen zeigen aber, dass sich so schnell nichts ändern wird.

Den linken Parteien geht der Vorschlag zu wenig weit. Der Dachverband der Frauenorganisationen Alliance F möchte, dass alle Unternehmen solche internen Lohnuntersuchungen durchführen müssen, also auch die mit weniger als 50 Angestellten.

Audio
Keine Chance für das neue Gleichstellungsgesetz?
aus HeuteMorgen vom 03.03.2016.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 29 Sekunden.

Widerspruch von Rechts

Im rechten Parteienspektrum findet man die ganzen Überlegungen hingegen unnötig. Die SVP schreibt in ihrer Vernehmlassungsantwort, das bestehende Gleichstellungsgesetz reiche aus.

Ablehnung gibt es auch bei der FPD: die Freisinnigen sind der Meinung, dass die Vorschläge den liberalen Werten schaden, die die Erfolgsgeschichte der Schweiz ausmachen.

Der Bundesrat wird als nächstes nun ein Gesetz ausarbeiten. Das Regelwerk dürfte es allerdings schwierig haben im Parlament. Denn sowohl im National- wie auch Ständerat herrscht seit den letzten Wahlen eine bürgerliche Mehrheit.

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