Der Ständerat kann voraussichtlich in der Herbstsession über den neuen Kompromiss der Kantone zum Ausgleich zu viel bezahlter Krankenkassenprämien befinden. Die vorberatende Gesundheitskommission (SGK) hat heute einen Vorschlag verabschiedet.
Die Gesundheitskommission des Ständerats habe auf Basis eines Kompromisses von 20 kantonalen Gesundheitsdirektoren einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, sagte SGK-Präsidentin Christine Egerszegi (FDP/AG) vor den Medien in Bern.
Zuvor waren mehrere Vorschläge gescheitert, wie die seit 1996 zu viel respektive zu wenig bezahlten Prämien kompensiert werden könnten. Der Fehlbetrag beträgt rund 1,6 Milliarden Franken. Nach dem Vorschlag vom vergangenen April sollen nun 800 Millionen Franken für einen Ausgleich zur Verfügung stehen, also die Hälfte.
Das entspricht etwa dem Fehlbetrag der letzten zwölf Jahre. Eine Minderheit in der Kommission wollte eine rückwirkende Kompensation bis ins Jahr 1996. Der Entscheid für die Zwölfjahres-Variante fiel schliesslich mit 8 zu 4 Stimmen.
Zwei Drittel zahlen die Versicherten
Tragen sollen die Kosten zu je einem Drittel der Bund, die Versicherten in den begünstigten Kantonen und die Versicherer. Bei diesen werden allerdings im Endeffekt auch die Versicherten zur Kasse gebeten.
Konkret sollen die Versicherten in den Kantonen, in denen die Prämien zu tief lagen, bis zu drei Jahre auf die Vergütung aus der CO2-Abgabe verzichten. Diese beträgt 50 Franken pro Jahr. Der Bund soll seinerseits einen Pauschalbetrag von 266 Millionen Franken über drei Jahre in einen Fonds einzahlen.
Die Krankenversicherer sollen selbst entscheiden, ob sie ihren Beitrag aus übermässigen Reserven bezahlen – in die Reserven flossen die zu viel bezahlten Prämien – oder aber bei den Versicherten einen Zuschlag erheben. In beiden Fällen stamme das Geld ursprünglich von den Versicherten, gab Egerszegi zu bedenken.
Lange um Kompromiss gerungen
Zum Problem der zu viel bezahlten Prämien laufen die Diskussionen seit anderthalb Jahren. Keine Mehrheit fanden mitunter Vorschläge des Bundesrates, der die Versicherten in Kantonen mit zu tiefen Prämien bezahlen lassen wollte.
Zwischenzeitlich beschloss die SGK sogar, ganz auf eine Kompensation zu verzichten, was allerdings mit Widerstand aus der stark betroffenen Westschweiz quittiert wurde. Auch die neue Lösung sorge nicht in jedem Fall für Gerechtigkeit, so Egerszegi. Es handle sich aber um den kleinsten gemeinsamen Nenner.
Wie viele Prämien genau zu viel oder zu wenig bezahlt wurden in den einzelnen Kantonen, lässt sich derzeit nicht beziffern. Sicher ist, dass die Prämienzahler in den Kantonen Waadt, Genf, Zürich, Zug und Tessin zu viel bezahlt haben. Die Bernerinnen und Berner waren hingegen zu günstig weggekommen.
Egerszegi setzt auf Aufsichtsgesetz
Wichtig sei, dass solche Falschrechnungen nie mehr vorkämen, sagte Egerszegi gegenüber SRF. Dazu brauche es künftig aber ein Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz. Dieses sehe einen Mechanismus vor, mit dem Prämien, die höher oder tiefer als die Kosten im jeweiligen Kanton lagen, ausgeglichen werden.