Der Konkurs der Investmentbank Lehman Brothers 2008 in den USA und der Milliardenbetrug des ehemaligen US-Börsenmaklers Bernard Madoff im gleichen Jahr haben den Stein ins Rollen gebracht.
International wurde erkannt, dass es einen griffigeren Schutz für Anlegerinnen und Anleger braucht, insbesondere für Kleinkunden, die sich im Dschungel der vielfach hochkomplexen Finanzprodukte nicht zurechtfinden können. Auch der Bundesrat möchte nun mehr Transparenz und Kundenschutz.
Beipackzettel zu Risiken und Nebenwirkungen
Im neuen Finanzdienstleistungsgesetz sieht er vor, dass Finanzprodukte künftig nur noch an Privatkunden angeboten werden dürfen, wenn sie von einer Art Beipackzettel begleitet werden. Fast wie bei einem Medikament soll dieser über Risiken und Nebenwirkungen aufklären.
Dieses sogenannte Basisinformationsblatt soll in einer für Laien verständlichen Sprache die wichtigsten Informationen über das Finanzprodukt liefern.
«Der Kunde kann so etwa ein kompliziertes strukturiertes Produkt mit einer Lebensversicherung oder einem Anlagefonds vergleichen und das für ihn richtige Produkt auswählen», sagt der Leiter des Rechtsdienstes im Eidgenössischen Finanzdepartement, Daniel Roth.
Anleger sollen sich besser wehren können
Wenn sich der Kunde dann trotz verbesserter Information übers Ohr gehauen fühlt, erhält er mit dem neuen Gesetz wirksame Mittel in die Hand, um sich wehren zu können.
Heute besteht das Problem, dass die hohen Kosten eines Prozesses es für Kleinkunden praktisch unmöglich machen, gegen Finanzdiensleister vorgehen zu können. Der Bundesrat präsentiert deshalb zwei Ideen, wie Geprellte einfacher zu ihrem Recht kommen können.
Ombudsmann, Schiedsgericht, Prozesskostenfonds
Als erste Variante schlägt er ein neues ständiges Schiedsgericht vor, das von einer unabhängigen Person präsidiert werden soll. Es könne von den Kunden immer dann angerufen werden, wenn man vor einer Ombudsstelle keine Lösung mit den Anbietern von Finanzprodukten gefunden habe, sagt Roth. «Es soll abschliessend urteilen, damit rasch Rechtssicherheit herrscht.»
Das Schiedsgericht muss für die Privatkundin oder den Privatkunden kostengünstig oder sogar kostenlos sein, heisst es im bundesrätlichen Gesetzesvorschlag.
Als zweite Variante sieht die Landesregierung die Einrichtung eines neuen Prozesskostenfonds vor, der einen Teil der Prozesskosten übernimmt, falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Zwar soll eine Klage nicht gratis sein, so Roth. Doch soll so immerhin das Risiko bei einer Klage begrenzt werden.
Vernehmlassung bis Mitte Oktober
Der Bundesrat bevorzuge die erste Variante mit dem Schiedsgericht, sagt der Leiter des Rechtsdienstes im Finanzdepartement. Er wolle aber auch nicht ausschliessen, dass sowohl das Schiedsgericht als auch der Prozesskostenfonds eingeführt würden.
Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo findet das neue Gesetz gut.Die Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz sagt: «Der Bundesrat macht einen guten Vorschlag, der eine Verbesserung des Anlegerschutzes bringt.»
Die Banken ihrerseits sind nicht grundsätzlich gegen das neue Finanzdienstleistungsgesetz. Die Bankiervereinigung plädiert aber für eine massvolle Regulierung.
Welcher Weg der richtige ist, soll nun die Vernehmlassung zeigen, die bis Mitte Oktober läuft. Dann folgt die Beratung im Parlament. Der Bundesrat hofft, dass die längeren Spiesse für Kundinnen und Kunden im Jahr 2017 eingeführt werden können.