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Schweiz Niederlassungsrecht: Vorrang für Reiche sorgt für Ärger

Der Regierungsrat des Kantons Zug sorgt für Wirbel. Geht es nach ihm, sollen Personen «von besonderem öffentlichen Interesse» auch ohne Deutschkenntnisse eine Niederlassungsbewilligung erhalten. Die kantonale SVP unterstützt den Vorschlag, die SVP Schweiz sieht das anders.

Eine Frauenhand hält den Ausländerausweis C.
Legende: Niederlassungsbewilligungen im Kanton Zug soll es für potente Steuerzahler auch ohne Deutschkenntnisse geben. Keystone

Keine Deutschkenntnisse – keine Niederlassungsbewilligung. Diese Formel gilt auch für den Kanton Zug. Die Kantonsregierung will das nun ändern. Sie fordert mehr Spielraum bei der Erteilung der Bewilligung. «Ich gebe zu, es steckt letztlich auch eine fiskalische Überlegung dahinter», sagt der zuständige Sicherheitsdirektor Beat Villiger (CVP) im Regionaljournal Zentralschweiz. Wer reich ist, soll also keine Deutschkenntnisse mehr brauchen.

SVP ist gespalten

Für die SVP gestaltet sich das Thema zum Drahtseilakt. Die SVP des Kantons Zug unterstützt den Vorschlag der Kantonsregierung. Sie «begrüsst die Anpassung», heisst es in der Vernehmlassung. Es handle sich dabei um eine Möglichkeit, «dass der Regierungsrat in besonderen Fällen flexibel und konstruktiv reagieren kann» und beträfe lediglich «null bis zwei Fälle» pro Jahr. Dabei gehe es um «wertvolles Steuersubstrat», welches im Kanton Zug behalten werden soll.

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Die nationale Parteileitung der SVP sieht das anders. «Wir erachten dieses Vorgehen als problematisches Signal», lässt Generalsekretär Martin Baltisser in einer Mitteilung verlauten. Für die SVP seien Kenntnisse der lokalen Landessprache ein wichtiges Integrationskriterium. Und: «An die Erteilung einer dauerhaften Niederlassungsbewilligung sollten höhere Anforderungen gestellt werden, als an andere Aufenthaltstitel (z.B. Aufenthaltsbewilligung B), welche ja weiterhin offenstehen würden.» Es sei allerdings auch nicht an der SVP Schweiz, sich in kantonale Belange einzumischen, erklärt Baltisser.

Die FDP wollte sich auf Anfrage von SRF News auf nationaler Ebene nicht zu diesem Thema äussern – und die Freisinnigen des Kantons Zug beraten sich noch innerhalb der Fraktion. Eine offizielle Stellungnahme gebe es noch nicht, heisst es aus der Geschäftsstelle.

Rechtliche Unsicherheit

Wäre eine Ergänzung der bestehenden Rechtslage seitens des Kantons Zug überhaupt rechtmässig? Alberto Achermann, Professor für Migrationsrecht an der Universität Bern, bezieht dazu Stellung. Er weist darauf hin, dass die Schweiz mit vielen Staaten ohnehin Niederlassungsvereinbarungen hat, «die nicht zulassen, dass von diesen Angehörigen die Erteilung der Niederlassungsbewilligung von Sprachkenntnissen in der lokalen Amtssprache abhängig gemacht wird.» Diese Regelung gilt für die Bürger der meisten EU-Staaten und Angehörige der Efta-Länder.

Der Zuger Vorschlag beträfe demnach Staatsangehörige von so genannten Drittstaaten. Beispielsweise von Indien oder Saudi Arabien. Dazu erklärt Achermann: «Bei den Angehörigen anderer Staaten kann die Voraussetzung an die Integration nicht von deren Steuerrechnung abhängig gemacht werden. Das wäre ein Verstoss gegen das Rechtsgleichheitsgebot der Bundesverfassung (Art. 8 BV). Eine rechtsungleiche Behandlung muss auf sachlichen Gründen beruhen.

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